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Bundesrat will Regeln ausländische Übernahmen schaffen

Künftig sollen Übernahmen durch ausländische staatliche oder staatsnahe Investoren in allen Branchen gemeldet und vom Bund genehmigt werden müssen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Eckwerte für die Einführung einer sogenannten Investitionskontrolle beschlossen.

Agentur
sda
25.08.21 - 12:18 Uhr
Politik
Künftig sollen ausländische Übernahmen von Schweizer Firmen - wie des Flugzeugabfertigers Swissport - genehmigungspflichtig sein. Der Bundesrat hat die Eckpunkte einer sogenannten Investitionskontrolle definiert. (Themenbild)
Künftig sollen ausländische Übernahmen von Schweizer Firmen - wie des Flugzeugabfertigers Swissport - genehmigungspflichtig sein. Der Bundesrat hat die Eckpunkte einer sogenannten Investitionskontrolle definiert. (Themenbild)
KEYSTONE/WALTER BIERI

Im März 2020 hatte das Parlament eine entsprechende Motion von Ständerat Beat Rieder (Mitte/VS) an die Regierung überwiesen. Der Vorstoss richtete sich vor allem gegen chinesische Investoren, immer wieder war von einer «Lex China» die Rede.

Nun hat der Bundesrat skizziert, wie er die Schweizer Wirtschaft vor schädlichen internationalen Übernahmen schützen will. Er sieht ein neues und eigenständiges Bundesgesetz vor. Bis Ende März 2022 soll eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet werden.

Konkret soll die inländische Wirtschaft insbesondere vor schädlichen Übernahmen durch staatliche oder staatsnahe Akteure geschützt werden. Solche Investitionen sollen künftig in allen Branchen gemeldet und genehmigt werden müssen. Für private ausländische Investoren soll definiert werden, für welche Bereiche bei Übernahmen eine Melde- und Genehmigungspflicht bestehen soll.

Meldepflichtig sollen Investitionen sein, die zu einer Übernahme eines inländischen Unternehmens führen. Für die Definition eines inländischen Unternehmens sollen in der Vernehmlassungsvorlage Varianten zur Diskussion gestellt werden, wie der Bundesrat schreibt.

Er schlägt weiter vor, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die Firmenübernahmen bewilligen soll. Bestehe Uneinigkeit zwischen den involvierten Ämtern oder Einigkeit, dass die Übernahme nicht genehmigt werden soll, soll der Bundesrat über eine Genehmigung befinden.

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