Drei Varianten zu den Kirchensteuern
Die Jungfreisinnigen wollen juristische Personen von der Kirchensteuerpflicht befreien. Die Regierung lehnt den Memorialsantrag ab. Sie schlägt im Gegenvorschlag eine Zweckbindung vor. Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde, nichts zu ändern.
Die Jungfreisinnigen wollen juristische Personen von der Kirchensteuerpflicht befreien. Die Regierung lehnt den Memorialsantrag ab. Sie schlägt im Gegenvorschlag eine Zweckbindung vor. Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde, nichts zu ändern.
Am 5. September wird die Landsgemeinde im Traktandum zur Änderung des Steuergesetzes auch über den Memorialsantrag «Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen» beschliessen. Die Stimmbürgerinnen und -bürger können sich dann grundsätzlich zwischen drei Varianten entscheiden: Die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen ganz abschaffen, sie mit einer Zweckbindung versehen oder den Status quo behalten. Wobei auch noch Abänderungsanträge möglich sind. Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag abzulehnen.