Der Kampf gegen ortsfremde Pflanzen geht weiter
Der Glarner Regierung hat über die Vergütung im Kampf gegen Neophyten entschieden.
Der Glarner Regierung hat über die Vergütung im Kampf gegen Neophyten entschieden.
Seit mehreren Jahren werden im Kanton Glarus invasive Neophyten – also ortsfremde Pflanzen - bekämpft. Nun hat die Regierung die Vergütungen im Kampf gegen die Ausbreitung der Neophyten für dieses Jahr festgelegt, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Beiträge beziehungsweise die budgetierten Beitragssätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Was sind Neophyten? Neophyten ist die Bezeichnung für Pflanzen, die erst seit der Entdeckung Amerikas (1492) bei uns absichtlich eingeführt oder versehentlich eingeschleppt wurden und in der Folge verwildert sind. Wörtlich übersetzt bedeutet Neophyten «neue Pflanzen». In der Schweiz haben sich rund 550 Arten angesiedelt. Die Mehrheit dieser gebietsfremden Pflanzen ist gut in unsere Umwelt integriert und hat die heimische Flora bereichert (zum Beispiel die Rosskastanie oder das Kleine Springkraut).Einige der neuen Pflanzen können sich invasiv verhalten. Diese Problempflanzen bezeichnet man als invasive Neophyten. Sie breiten sich stark aus und verdrängen die einheimische Flora. Bestimmte Pflanzen sind gefährlich für unsere Gesundheit, andere können Bachufer destabilisieren oder Bauten schädigen. Zurzeit gelten in der Schweiz 41 Arten als nachweislich schädliche invasive Neophyten und 17 Arten als potenziell schädliche invasive Neophyten. Demnach sind nur etwa zehn Prozent der in der Schweiz vorkommenden Neophyten Problempflanzen.
Seit 2014 ein Thema
In den Jahren 2014 bis 2019 unterstützte der Kanton die Gemeinden mit einem Impulsprogramm. Das Programm wurde dann bis Ende 2018 verlängert, da sich die Bekämpfung bewährt hat, wie es heisst. Zudem sei beschlossen worden, zusätzlich zu den Gemeinden auch Korporationen, das Linthwerk und die Meliorationsgenossenschaften, also beispielsweise Betriebe, die Dienstleistungen für die Landwirtschaft ausführen, zu unterstützen.
Weiter heisst ess, die Landsgemeinde 2018 habe im Umweltschutzgesetz die Grundlage zur Einführung einer Melde- und Bekämpfungspflicht für bestimmte invasive gebietsfremde Pflanzen geschaffen. Im November 2020 wurde die Umweltschutzverordnung geändert. Mit dieser Änderung beauftragte der Landrat den Regierungsrat, die Ausführungsbestimmungen über die Bekämpfung invasiver gebietsfremder Organismen zu regeln, wie es heisst.
Es wurde beschlossen, dass die Vergütung im Kampf gegen die Ausbreitung der ortsfremden Pflanzen künftig in der sogenannten Neobiotaverordnung (NBV) geregelt wird. Die Verordnung wird aktuell aber noch mit dem Bund angeschaut und wird voraussichtlich erst Anfang 2022 in Kraft treten. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat für das Jahr 2021 die budgetierten Beitragssätze erneut selbst festgelegt. (paa)
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