Im Dunstkreis der Reichsbürgerbewegung
Das Bündner Verwaltungsgericht stützt eine Bürgerversammlung, die ein Einbürgerungsgesuch abgelehnt hat. Der Gesuchsteller ist kein Unbekannter.
Am Abend des 4. März 2020 fand in Zillis-Reischen eine Bürgerversammlung statt. Traktandiert war die Abstimmung über ein Einbürgerungsgesuch. Das alleine wäre nicht speziell, hätte sich daraus nicht ein aussergewöhnlicher Gerichtsfall entwickelt. Das Gesuch jener Person, die sich einbürgern lassen wollte, war an der Versammlung schriftlich mit elf zu fünf Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt worden. Gegen diesen Entscheid erhob der Einbürgerungswillige im Juli 2020 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden. Dieses publizierte kürzlich sein Urteil dazu.