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Kanton fordert höhere Sparbeiträge für die Pensionskasse Graubünden

Der Kanton Graubünden möchte die Pensionskasse Graubünden (PKGR) festigen, indem die Sparbeiträge erhöht werden. Über die Teilrevision des entsprechenden Gesetzes soll der Grosse Rat im kommenden August beraten.

Südostschweiz
15.06.21 - 12:13 Uhr
Politik
Neue Anforderungen: Mit der steigenden Lebenserwartung und den sinkenden Zinsen muss die Pensionskasse neue Wege finden, um auch in Zukunft über genügend Geld zu verfügen.
Neue Anforderungen: Mit der steigenden Lebenserwartung und den sinkenden Zinsen muss die Pensionskasse neue Wege finden, um auch in Zukunft über genügend Geld zu verfügen.
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Die Lebenserwartung steigt, die Zinsen sinken: Diese beiden Tatsachen führt der Kanton Graubünden in einer Mitteilung als Hauptgründe für die geplante Gesetzesrevision über die Pensionskassen auf. Diese beiden Faktoren würden die PKGR belasten, heisst es. Bis 2005 lag der Umwandlungssatz der PKGR (der Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird) bei 7,2 Prozent. Seither habe der Satz stetig reduziert werden müssen, was zu tieferen Renten geführt habe. 
Um eine weitere Senkung der Renten zu verhindern, beantragt der Regierungsrat mit einer Änderung des Pensionskassengesetzes höhere Sparbeiträge, um die Finanzierung zu stärken, wie es weiter heisst. Mit einer Anpassung des Koordinationsabzugs soll zudem die berufliche Vorsorge von Teilzeitbeschäftigten verbessert werden.

Die Hauptpunkte der Vorlage

Neben dem verstärkten Sparprozess ist eine Garantie des Kantons für die laufenden Renten das Kernelement der Vorlage der Regierung. Weiter sollen die Modalitäten der vorzeitigen Alterspensionierung angepasst werden. Der vorzeitige Altersrücktritt soll nicht mehr im gleichen Ausmass wie bisher gefördert werden – dies, weil die Lebenserwartung stetig steigt und es an Fachkräften mangelt. 
Beim Kanton als Arbeitgeber würden die höheren Sparbeiträge gemäss Mitteilung jährlich 7,98 Millionen Franken betragen. Die zusätzlichen Beiträge der Arbeitnehmenden beliefen sich auf jährlich 7,41 Millionen Franken. Mit der geplanten neuen Regelung betreffend vorzeitiger Alterspensionierung will die Regierung gemäss Mitteilung mittelfristig rund 1,5 Millionen Franken einsparen. Netto würden die jährlichen Mehrkosten für den Arbeitgeber Kanton rund 6,5 Millionen Franken betragen.
Die Beratung der Vorlage im Grossen Rat ist für die Augustsession 2021 vorgesehen. Die Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse Graubünden soll per 1. Januar 2022 in Kraft treten. (sz)
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