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Schweizer Söldnerfirmen melden Bund fast 500 Tätigkeiten im Ausland

Schweizer Söldnerfirmen haben dem Bund im vergangenen Jahr fast 500 Einsätze im Ausland gemeldet - gleich viele wie 2019. Gemäss dem am Freitag vom Bundesrat zur Kenntnis genommenen Jahresbericht wurde nur in einem Fall ein Einsatz verboten.

Agentur
sda
11.06.21 - 11:37 Uhr
Politik
Private Schweizer Sicherheitsfirmen haben im vergangenen Jahr rund 500 Gesuche für Einsätze im Ausland eingereicht - die allermeisten davon wurden bewilligt. (Symbolbild)
Private Schweizer Sicherheitsfirmen haben im vergangenen Jahr rund 500 Gesuche für Einsätze im Ausland eingereicht - die allermeisten davon wurden bewilligt. (Symbolbild)
KEYSTONE/AP/DARIO LOPEZ-MILLS

Die meisten bewilligten Gesuche betrafen Aufträge für den Personenschutz, die Bewachung von Gütern und Liegenschaften, Ordnungsdienste, private nachrichtendienstliche Tätigkeiten und Unterstützung von Streit- oder Sicherheitskräften. Rund die Hälfte der gemeldeten Einsätze fanden in Nordafrika und im Nahen Osten sowie in Europa und Zentralasien statt.

Die Firmen mussten sich bei der Sektion Exportkontrolle und private Sicherheitsdienste (Seps) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) melden, weil sie von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland anbieten wollten. Das schreibt das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsleistungen (BPS) vor, das seit dem 1. September 2015 in Kraft ist.

Wenige Verbote

Bei der EDA-Behörde gingen gemäss dem Jahresbericht 495 Meldungen von insgesamt 41 Unternehmen ein - 17 mehr als im Vorjahr. Gesetzesverstösse und Sanktionen gab es demnach nicht. Die Behörde nahm drei Fälle genauer unter die Lupe und leitete ein Verfahren ein. In einem Fall wurde die gemeldete Tätigkeit verboten. In einem anderen Fall wurde der Antrag von der Firma zurückgezogen. Ende Jahr war noch ein Fall pendent.

Daneben sprach die Behörde zwei Verbote für im Jahr 2019 gemeldete Einsätze aus. In einem der drei Fälle handelte es sich um Dienstleistungen im Bereich der logistischen Unterstützung von Streit- und Sicherheitskräften in einem afrikanischen Land. Die beiden anderen Fälle betrafen Beratungs-und Ausbildungsaktivitäten für Streit- und Sicherheitskräfte in zwei Ländern des Mittleren und Nahen Ostens.

«In allen drei Fällen war das EDA der Ansicht, dass die Dienstleistungen nicht mit den aussenpolitischen Zielen der Schweiz, namentlich im Bereich der Menschenrechte, vereinbar seien», heisst es im Jahresbericht. Wie in den Vorjahren gab es aber keine Hinweise auf Unternehmen, deren Dienstleistungen eine Verletzung der gesetzlichen Vorschriften darstellen würden. Im Berichtszeitraum hat die Bundesanwaltschaft ausserdem keine Sanktionen ausgesprochen.

Lob von der Uno

Die im Bericht aufgeführten Tätigkeiten beruhen auf der alten Rechtsgrundlage, die bis Ende 2020 in Kraft war. Seit Anfang Jahr ist die teilrevidierte Verordnung über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (VPS) in Kraft. Deshalb wird es laut Bundesrat zu wesentlichen Änderungen bei der Umsetzung kommen. Das EDA wird in Abstimmung mit den zuständigen Stellen der anderen Departemente die Bearbeitungsprozesse regelmässig evaluieren und kontinuierlich verbessern.

Auf internationaler Ebene beteiligte sich das EDA auch 2020 am Dialog über Standards für private Sicherheitsfirmen und über die Mechanismen zur Kontrolle derer Tätigkeiten, wie es im Jahresbericht weiter heisst. Die Uno-Arbeitsgruppe über den Einsatz von Söldnern betonte in ihrem Bericht «die führende Rolle, die die Schweiz in den verschiedenen internationalen Foren im Bereich der Kontrolle und Regulierung von privaten Sicherheitsdiensten einnimmt». Sie ermunterte die Schweiz, ihre Bemühungen fortzusetzen.

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