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Das Reisen in den Sommerferien dürfte einfacher werden

Der Bundesrat will am 28. Juni die Reiseeinschränkungen weiter lockern. Die Quarantänepflicht für Einreisen aus allen Staaten und Gebieten des Schengen-Raums soll vollständig aufgehoben werden. Auch Drittstaatenangehörige sollen wieder einreisen dürfen

Agentur
sda
11.06.21 - 15:15 Uhr
Politik
Die Quarantänepflicht für Einreisen aus Schengenstaaten soll vor den Sommerferien aufgehoben werden.
Die Quarantänepflicht für Einreisen aus Schengenstaaten soll vor den Sommerferien aufgehoben werden.
KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Wer aus Schengen-Staaten wie Italien oder Frankreich mit dem Flugzeug in die Schweiz reist und geimpft oder von Covid-19 genesen ist, muss einzig seine Kontaktdaten angeben. So sieht es der Vorschlag des Bundesrats vor, den er am Freitag in die Konsultation geschickt hat.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich testen lassen. Bei Einreisen mit dem Zug oder dem Auto sollen keine Kontaktdaten angegeben werden müssen. Als Nachweis einer Impfung, einer durchgemachten Infektion oder eines negativen Testergebnisses soll in Zukunft auch das Covid-Zertifikat verwendet werden können.

Erleichterungen soll es auch für Einreisende von ausserhalb des Schengen-Raums geben. Das Einreiseverbot für Personen aus Drittstaaten soll für Geimpfte und Genesene aufgehoben werden. Dieser Schritt soll in Übereinstimmung mit den EU-Staaten erfolgen.

Die Risikoliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) will der Bundesrat zudem auf Staaten und Gebiete reduzieren, in denen eine «besorgniserregende Virusvariante zirkuliert».

Falls neue Virusmutationen auftreten, gegen die die Impfung nicht mehr schütze, könne für alle Einreisenden aus diesen Staaten die Quarantänepflicht wieder eingeführt werden, heisst es in einer Mitteilung. So habe der Bundesrat «ein Instrument zur Hand», um die Verbreitung neuer Virusvarianten frühzeitig einzudämmen.

Genesene oder Geimpfte können aber auch aus diesen Staaten ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen. Alle anderen Personen müssen einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen und nach der Einreise in Quarantäne. Am Flughafen werden die Kontaktdaten aufgenommen.

Die Einreisebestimmungen in die Schweiz sind heute in zwei Covid-19-Verordnungen festgehalten.

Die Vorschläge gehen in die Konsultation. Den definitiven Entscheid über die Lockerungen fällt der Bundesrat am 23. Juni.

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