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Was ab Montag anders ist: Die wichtigsten Lockerungen

Am Mittwoch hat der Bundesrat den weiteren Lockerungsfahrplan bekannt gegeben. Ab Montag ist deutlich mehr erlaubt.

Südostschweiz
26.05.21 - 16:16 Uhr
Politik
Nicht mehr nur draussen: Ab Montag ist auch die Gastronomie in den Innenräumen wieder geöffnet.
Nicht mehr nur draussen: Ab Montag ist auch die Gastronomie in den Innenräumen wieder geöffnet.
PHILIPP BAER

Der Bundesrat hat beschlossen, die Massnahmen gegen das Coronavirus weiter zu lockern. Am 31. Mai beginnt die Stabilisierungsphase. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

GASTRONOMIE

Ab Montag dürfen die Restaurants auch die Tische im Innern wieder besetzen. An einem Tisch dürfen maximal vier Personen Platz nehmen, draussen sechs. Sämtliche Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen. Am Tisch muss keine Maske getragen werden. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben.

PRIVATE TREFFEN

Bis zu 30 Personen dürfen zu privaten Treffen in Innenräumen zusammenkommen. Im Freien gilt eine Obergrenze von 50. Findet ein Privatanlass - etwa eine Hochzeit oder ein Geburtstagsfest - nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten statt, sind bis zu 50 Personen zugelassen.

VERANSTALTUNGEN

Für Veranstaltungen mit Publikum gilt ab Montag eine Limite von 100 Personen in Innenräumen und 300 im Freien. Neu darf die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden. Dieselben Regeln gelten für religiöse Anlässe.

SPORT UND KULTUR

 Bis zu 50 Amateure dürfen gemeinsam Sport treiben. Dieselbe Regelung gilt für Laienkultur. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen. Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen.

PRÄSENZUNTERRICHT

An Hochschulen und in der Erwachsenenbildung wird die Kapazitätsbeschränkung für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons.

QUARANTÄNE

Genesene sind für sechs Monate von der Kontakt- und der Reisequarantäne ausgenommen. Auch Geimpfte sind neu während sechs Monaten von den Quarantänen und der Testpflicht ausgenommen. Auch müssen sie bei der Einreise nicht ihre Kontaktdaten liefern, wenn sie vollständig geimpft sind. Die Regelungen gelten allerdings nicht, wenn man aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreist.

HOMEOFFICE

Für Betriebe, die regelmässig testen, wird die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt.

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