Bundeserat weitet Kontrolle über Post, ETH, Swisscom und Co. aus
Der Direktor oder die Direktorin eined bundesnahen Betriebs kann künftig grundsätzlich nur noch mit der Zustimmung des Bundesrats angestellt oder entlassen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Corporate-Governance-Leitsätze entsprechend angepasst.
Der Direktor oder die Direktorin eined bundesnahen Betriebs kann künftig grundsätzlich nur noch mit der Zustimmung des Bundesrats angestellt oder entlassen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Corporate-Governance-Leitsätze entsprechend angepasst.
Weiter wird die Eignerstrategie jeder verselbstständigten Einheit wie der Schweizerischen Post, der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH), der Swisscom oder der Ruag alle acht Jahre systematisch überprüft, wie der Bundesrat mitteilte. Schliesslich müssen die Gebühren der Unternehmen für Dienstleistungen mit Monopolcharakter neu ebenfalls durch den Bundesrat genehmigt werden.
Der Bundesrat beschloss die Corporate-Governance-Grundsätze 2006. Unter anderem in Folge der Postauto-Affäre liess der Bundesrat bis Mitte 2019 die Steuerung der bundesnahen Unternehmen extern überprüfen. Die Analyse kam insgesamt zu einem positiven Resultat.
Ergänzend hat der Bundesrat im Rahmen eines Postulatsberichts die Steuerungsgrundsätze des Bundesrats eingehend überprüft. Die drei genannten Massnahmen sind eine Folge dieses Berichts.
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.