Candinas erringt kleinen Erfolg für die Bergkantone
Der Bundesrat will das Zweitwohnungsgesetz nicht lockern, um das Leben in den Bergen zu erleichtern. Zumindest die Kommission des Nationalrats unterstützt eine solche Initiative von Martin Candinas.
Im Mai 2020 fällte das Bundesgericht ein für die peripheren Regionen schwerwiegendes Leiturteil zum Zweitwohnungsgesetz (ZWG). Seither dürfen in den allermeisten Bündner Bergtälern nicht mehr nur keine neuen Zweitwohnungen mehr erstellt werden. Auch der Ersatz der altrechtlichen Erstwohnungen – jene, die vor 11. März 2012 gebaut wurden, – wird nun ganz streng beurteilt. Viel strenger, als dies zuvor die Kantone und kantonale Gerichten taten. Das Leiturteil des Gerichts betrifft einen Fall in Samedan.