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Komitee: Unterschriften für Initiative für 13. AHV-Rente beisammen

Das Schweizer Stimmvolk wird wohl über die Einführung einer 13. AHV-Rente abstimmen können. Laut dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) sind die nötigen Unterschriften für die entsprechende Volksinitiative zusammengekommen.

Agentur
sda
21.05.21 - 05:30 Uhr
Politik
Gewerkschafter bei einer Aktion zur Lancierung der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente im März 2020 auf dem Bundesplatz in Bern. (Archivbild)
Gewerkschafter bei einer Aktion zur Lancierung der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente im März 2020 auf dem Bundesplatz in Bern. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

«Wir haben 137'000 Unterschriften gesammelt und werden die Initiative nächstens einreichen», sagte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard in einem Interview mit dem «Blick» (Freitagausgabe). Für das Zustandekommen einer Volksinitiative sind innerhalb von 18 Monaten 100'000 gültige Unterschriften nötig.

Die Sammelfrist für das Volksbegehren zur 13. AHV-Rente läuft am 14. November 2021 ab. Die Frist war wegen der Corona-Krise vom Bundesrat um 72 Tage verlängert worden. Dass die Initiative trotz Corona-Pandemie so rasch zusammengekommen sei, zeige den Leidensdruck der Menschen, sagte Maillard.

Die Volksinitiative für ein besseres Leben im Alter (Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente) verlangt eine Änderung der Bundesverfassung. Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente sollen künftig Anspruch erhalten auf einen Zuschlag im Umfang einer 13. Monatsrente. Dieser soll im Alter ein besseres Leben ermöglichen.

Nationalbankgewinne anzapfen

Im Gesetz soll geregelt werden, dass der jährliche Zuschlag weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führt. Der Anspruch auf den Zuschlag soll spätestens mit Beginn des zweiten Kalenderjahres nach Annahme der Initiative erfolgen.

Um die Kosten der Initiative von jährlich rund 3,5 Milliarden Franken zu decken, schlagen die Gewerkschaften vor, dass die Nationalbankgewinne verwendet werden. Die AHV-Minimalrente würde gemäss den Initianten umgerechnet auf den Monat von 1185 auf 1284 Franken steigen (+99 Franken), die Maximalrente von 2370 auf 2567 Franken (+197).

Das vom Gewerkschaftsbund lancierte Volksbegehren wird von mehreren Parteien und Organisationen unterstützt. Darunter sind die SP, Gewerkschaften, Personalverbände und der Seniorenrat.

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Grundvoraussetzung, dass eine erneute AHV Abstimmung bei den Bürgern eine Chance hat, ist folgende:

1. Sämtliche Politiker die bisher Ruhegelder erhalten haben, müssen obligatorisch der AHV und dem BVG unterstellt werden. Die Ruhegehälter gehören abgeschafft
2. Das Rentenalter bei Frauen auf 65 zu erhöhen ist nur ein Tropfen auf dem heissen Stein und bringt zu wenig. Letzten Endes hängt die Rente vom effektiv erzielten Einkommen ab und nicht, ob sie ein Jahr länger arbeiten. Diese Einkommen gehörten überprüft und erhöht.
3. Beim BVG gehörten die Sparbeiträge für die Altersrente dem Beitrittsalter der AHV angepasst. Geburtsjahr + 21 ohne Wenn und Aber.
4. Das Splitting beim BVG infolge Scheidung darf erst im Rentenalter aufgrund der finanziellen Situation erfolgen.
5. Das flexible Rentenalter ja, muss aber gut überlegt und durchdacht werden.

Sofern es unseren Politikern ernst ist, sollten Sie auf diesen Deal eingehen. Alles andere ist lösbar. Leichte Korrekturen und Anpassungen sollten jährlich möglich sein. Punkt. Aus. Amen.

hak

...und was ist mit den ganzen IV-Rentnern die auch nur mit EL existieren können, sehr viele sind knapp am oder sogar unter dem Existenzminimum, sollte ich das AHV-Alter erreichen werde ich genau das bekommen was ich jetzt habe also keine 2500.- ausser die Miete verändert sich massiv nach oben, denn ich habe anfangs Jahr 14.- Franken mehr IV erhalten was dann durchs neue EL-Gesetzt für mich hiess es wird da abgezogen, echt toll so was !

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