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Starker Rückgang der Verurteilungen im Corona-Jahr 2020

Ein Zehntel weniger Strafurteile gegen Erwachsene ist die Bilanz des Corona-Jahres 2020. Am stärksten ging die Zahl der Verurteilten bei Ausländern ohne B- oder C-Ausweis zurück. Das Bundesamt für Statistik (BFS) vermutet einen Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie.

Agentur
sda
17.05.21 - 09:46 Uhr
Politik
Prozessbeginn am Gericht - auch auf die Zahl der Strafverurteilungen hat sich die Corona-Pandemie ausgewirkt: sie ging im vergangenen Jahr zurück (Archivbild).
Prozessbeginn am Gericht - auch auf die Zahl der Strafverurteilungen hat sich die Corona-Pandemie ausgewirkt: sie ging im vergangenen Jahr zurück (Archivbild).
KEYSTONE/dpa/Oliver Berg

Im vergangenen Jahr wurden rund 95'000 Verurteilungen von Erwachsenen ins Strafregister eingetragen, wie das BFS am Montag mitteilte. Dies entspricht einem Minus von 11 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019.

Am stärksten rückläufig sind die Verurteilungen aufgrund des Ausländer- und Integrationsgesetzes (-17 Prozent) und aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes (-14 Prozent). Dabei war der Rückgang bei den verurteilten Ausländerinnen und Ausländern ohne B- oder C- Ausweis laut BFS sehr viel ausgeprägter als bei den Schweizerinnen und Schweizern und ausländischen Personen mit B- oder C- Ausweis.

Bei den Strafen sind es vor allem die Freiheitsstrafen mit einer Dauer von über zwei Jahren, die viel weniger häufig verhängt wurden (-27 Prozent). In 1841 Urteilen wurde eine Landesverweisung angeordnet (-12 Prozent).

Auch die Zahl der verurteilten Strassenverkehrssünder ging um 13 Prozent zurück. Die Verurteilungen wegen Alkohol oder Drogen am Steuer nahmen gar sogar um 15 Prozent ab. Das BFS führt dies auch auf die Schliessung der Restaurants und Bars zurück.

Die Verteilung auf die unterschiedlichen Strafarten blieb im Jahr 2020 weitgehend unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Laut dem BFS wurde erneut in 70 Prozent aller Verurteilungen eine bedingte Geldstrafe als Hauptstrafe ausgesprochen.

Die aktuelle Statistik liefert noch kein abschliessendes Bild, wie das Bundesamt für Statistik betont. Ob es wirklich zu weniger Straftaten kam oder ob es nur einen Rückstand bei der Erledigung der Strafverfahren gegeben hat, könne erst beurteilt werden, wenn alle Straftaten aus dem Jahr 2020 abgehandelt worden seien. Dies werde mindestens noch ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen.

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