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Die jüngsten Glarnerinnen und Glarner fördern

Der Regierungsrat schickt das Gesetz über die familien- und schulergänzenden Betreuungsangebote in die Vernehmlassung.

Südostschweiz
10.05.21 - 04:30 Uhr
Politik
Die Vernehmlassung zum Kinderbetreuungsgesetz läuft: Mit der Vorlage sollen Kinder gefördert und Eltern entlastet werden.
Die Vernehmlassung zum Kinderbetreuungsgesetz läuft: Mit der Vorlage sollen Kinder gefördert und Eltern entlastet werden.
KEYSTONE-SDA

In der frühen Kindheit werden wichtige Weichen für die Entwicklung von Kindern gestellt. Ein Bericht machte 2014 deutlich, dass dazu Handlungsbedarf besteht. Darum wurde die frühkindliche Förderung im Glarnerland in den politischen Entwicklungsplan 2020 bis 2030 und in die Legislaturplanung 2019 bis 2022 aufgenommen.

Wie der Regierungsrat mitteilt, hat er im Sommer 2020 das Rahmenkonzept «Frühe Kindheit» verabschiedet. Darin sind Handlungsfelder mit den Massnahmen dazu nach ihrer Bedeutung und Dringlichkeit priorisiert. In erster Linie sollen alle Zugang zu den Angeboten haben.

Kinder fördern, Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern

Für eine gesunde Entwicklung der Gesellschaft sei das Wohlergehen der Jüngsten eine zentrale Voraussetzung, heisst es in der Mitteilung weiter. «Ein geschicktes Gestalten der Rahmenbedingungen ist entscheidend, und Fördermassnahmen sind dann am erfolgreichsten, wenn die privaten, kommunalen und kantonalen Akteure sich gemeinsam engagieren.» Wer Unterstützung wolle oder brauche, soll diese möglichst niederschwellig in Anspruch nehmen können.

Alle Familien mit kleinen Kindern sollen Zugang zu einem vielfältigen und bedarfsgerechten Angebot haben. Im Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung bestehe noch viel Potenzial, heisst es in der Mitteilung weiter. Mit dem jetzigen Entwurf eines Kinderbetreuungsgesetzes sollen Optimierungen rund um die Förderung der Betreuung von Kindern erreicht werden. Damit können Kinder in ihrer Entwicklung besser unterstützt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann verbessert werden.

Das Kinderbetreuungsgesetz ersetzt die wenigen im Bildungsgesetz vorhandenen Bestimmungen zur Fördertätigkeit von Kanton und Gemeinden. Es regelt alle Grundzüge und damit insbesondere die Kompetenzen von Landrat und Regierungsrat sowie die Rollenteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Anbietern. Konkret wird das bestehende Fördersystem der einkommensabhängigen Kopfpauschalen erweitert und auf Tagesfamilien und Spielgruppen ausgedehnt.

Für Familien gilt neu eine innerkantonale Freizügigkeit bei der Wahl einer Betreuungsinstitution. Der Sozialtarif wird verstärkt und neu stufenlos bemessen. Zudem brauchen künftig alle beitragsberechtigten Institutionen eine Bewilligung des Kantons und unterstehen seiner Aufsicht.

Mehrkosten werden auf rund 440 000 Franken pro Jahr geschätzt

Die familien- und schulergänzenden Angebote werden vor allem mit Elternbeiträgen und Subventionen der öffentlichen Hand finanziert. Um die Elternbeiträge stärker ermässigen zu können, wird der Kanton nach ersten Hochrechnungen und Schätzungen mit rund 220 000 Franken jährlich zusätzlich belastet, die Gemeinden voraussichtlich in ähnlichem Umfang.

Der Bund beteiligt sich an diesen zusätzlichen Aufwendungen anfangs mit maximal 65 Prozent, wobei sein Engagement über vier Jahre verteilt schrittweise abnimmt.

Das neue Kinderbetreuungsgesetz soll dort Verbesserungen ermöglichen, wo noch Defizite ausgelotet werden:

  • Bewilligungspflicht für alle Angebote mit öffentlicher Unterstützung;
  • Umfassende Aufsicht des Kantons über alle Arten von institutionellen Angeboten auf dem Kantonsgebiet;
  • Freizügigkeit für die Eltern innerhalb des Kantons;
  • Stärkere Sozialtarife für die Reduktion der Elternbeiträge;
  • Gesetzlicher Mindestanteil von Kanton und Gemeinde bei der Mitfinanzierung aller Angebote;
  • Normkostenmodell als Basis zur Herleitung von Eckdaten (Elternbeiträge, Beitrag öffentliche Hand und Mindestumfang für Betreuungsangebote).

Ein Memorialsantrag soll als erledigt abgeschrieben werden

Im Memorialsantrag eines Bürgers wird verlangt, «das Bildungsgesetz zu überarbeiten, sodass die Gemeinden verpflichtet werden, Kinderkrippen, Hort und andere Tagesstrukturangebote in den anderen Glarner Gemeinden zu subventionieren». Institutionen müssten immer wieder Eltern aus den anderen Gemeinden abweisen, weil diese nicht in der Lage seien, ohne Subventionierung einen Krippenplatz zu finanzieren. Es mache Sinn, die Kinder auch in der Gemeinde in die Betreuung zu geben, in der man arbeite.

Mit der vorgesehenen einheitlichen Regelung im ganzen Kanton wird diesem Anliegen entsprochen. Der Memorialsantrag könnte damit als erledigt abgeschrieben werden, findet der Regierungsrat. Die Vernehmlassung zum Kinderbetreuungsgesetz dauert bis zum 31. August. (mitg)

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