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Finanzkontrolle: Weiter Mängel bei Aufsicht über Hochseeflotte

Bei der krisengeschüttelten Schweizer Hochseeschifffahrt mit Millionen-Verlusten für den Bund gibt es weiterhin Mängel in der Aufsicht. Zu diesem Schluss ist die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) bei ihrer jüngsten Überprüfung gekommen.

Agentur
sda
05.05.21 - 23:00 Uhr
Politik
Der Verlust aus Schweizer Hochseeschiffen für den Bund betrug bislang rund 350 Millionen Franken. (Archivbild)
Der Verlust aus Schweizer Hochseeschiffen für den Bund betrug bislang rund 350 Millionen Franken. (Archivbild)
Keystone/STR

Die Zusammenarbeit der involvierten Ämter habe sich zwar intensiviert, es bestünden jedoch noch immer Schwachstellen, teilten die Finanzkontrolleure des Bundes am Mittwoch mit. Nach den neusten Angaben betrug der Verlust aus den Hochseeschiffen für den Bund bis im November nunmehr rund 350 Millionen Franken. Das Wirtschaftsdepartement erwartete wegen der Wirtschaftskrise weitere Ausfälle respektive mindestens einen neuen Antrag auf Einlösung einer Anleihe.

Beim Bericht handelte sich um den dritte Überprüfung der Aufsicht über die vom Bund verbürgten Hochseeschiffe nach 2016 und 2018. Die jüngste Analyse hatte zum Ziel, zu beurteilen, ob die früher festgestellten Mängel ausreichend adressiert wurden.

Die Finanzkontrolle attestierte, dass die Anzahl der Schiffsinspektionen seit der letzten Prüfung merklich stieg. Die Zusammenarbeit mehrerer Bundesstellen in der Krise der Hochseeflotte sei inzwischen stark professionalisiert. Und der Bund sei durch eine spezielle Krisenorganisation merklich stabiler aufgestellt.

«Wenig Durchsetzungskraft»

Doch das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) etwa zeige «noch immer zu wenig Durchsetzungskraft» gegenüber den Reedereien, schrieb die Finanzkontrolle. So akzeptiere es die Verwaltung, dass Revisionsberichte von Gesellschaften in finanziellen Schwierigkeiten auch neun Monate nach Bilanzstichtag noch ausstehen würden. Quartalsberichte würden teils erst Monate später durch die Gesellschaften geliefert und besprochen.

Das BWL entgegnete, dass ein Beharren etwa auf termingerechte Revisionsstellenberichte die Firmen dazu zwingen könnten, ihre Bilanz zu deponieren. Ein Konkursverfahren würde nach Ansicht des BWL den Schaden für den Bund jedoch weiter erhöhen.

Die Finanzkontrolle bemängelte auch, dass gesetzliche Vorgaben nach wie vor nicht eingehalten würden. Die Eigner eines Hochseeschiffs müssen eigentlich mindestens über 20 Prozent des Buchwerts ihres Schiffs an eigenen Mitteln verfügen. Zahlreiche Schiffe halten diese Vorgabe aber seit Jahren nicht ein - trotz Sanktionsmöglichkeiten.

Die Finanzkontrolle empfahl in ihrem Bericht dem Generalsekretariat im Wirtschaftsdepartement Massnahmen für die effizientere Überwachung der noch verbleibenden Flotte. Diese soll ausserhalb der früher eingerichteten Krisenorganisation erfolgen. Hintergrund ist die stetige Abnahme der Anzahl der verbürgten Schiffe und die nachlassende Bedeutung der Hochseeflotte für die Landesversorgung. Die Finanzkontrolle brachte etwa die Auslagerung der Aufgabe an Private ins Spiel.

Grundsatzentscheid im Sommer erwartet

Die Schweizer Hochseeflotte segelt seit der Finanzkrise 2008 in ruppigen Gewässern. Der Bund musste seit 2016 aufgrund seiner Bürgschaften hunderte Millionen Franken einschiessen. Das Finanzdebakel führte zu mehreren Administrativuntersuchungen und Kritik im Parlament. Der Nationalrat lehnte im März eine parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) allerdings ab.

Per November verkehrten 19 gewerblich genutzte Hochseeschiffe unter Schweizer Flagge. Davon verfügten 18 über ein durch den Bund verbürgtes Darlehen. Vier dieser Schiffe sollten bis Ende 2022 verkauft werden. Im Februar gab der Bund zwei Verkäufe bekannt. Ohne vorzeitigen Ausstieg würde die letzte Bürgschaft im Februar 2032 auslaufen.

Der Bundesrat will im Sommer über Szenarien zum Fortbestand der Flotte und der Schweizer Flagge entscheiden. Zu den Szenarien gehören die Beibehaltung des Status Quo, die Öffnung der Schweizer Flagge oder die Beschränkung auf bestimmte Bereiche wie die Forschungs- oder Vergnügungsschifffahrt sowie die Abschaffung des Flaggenstaats Schweiz.

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