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Deutliche Kritik im deutschen Bundesrat an Corona-Notbremse

Im deutschen Bundesrat ist deutliche Kritik an der vom Bundestag beschlossenen Corona-Notbremse mit verbindlichen Regeln für Massnahmen im ganzen Land deutlich geworden.

Agentur
sda
22.04.21 - 12:30 Uhr
Politik
Volker Bouffier (CDU), Ministerpräsident in Hessen, spricht vor dem Bundesrat, während Jens Spahn (CDU, 2.v.l.), Bundesgesundheitsminister, den Ausführungen folgt. Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Volker Bouffier (CDU), Ministerpräsident in Hessen, spricht vor dem Bundesrat, während Jens Spahn (CDU, 2.v.l.), Bundesgesundheitsminister, den Ausführungen folgt. Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Keystone/dpa/Wolfgang Kumm

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier bezeichnete vorgesehene starre Ausgangsbeschränkungen als «verfassungsrechtlich problematisch». Es gebe neben rechtlichen Bedenken auch erhebliche praktische Probleme bei der Umsetzung, etwa bei den vorgesehenen Schulschliessungen, warnte der Christdemokrat am Donnerstag in einer Sondersitzung der Länderkammer.

Der niedersächsische Regierungschef Stephan Weil (SPD) sagte, die Neuregelungen seien für den Infektionsschutz «kein grosser Wurf». Bei Ausgangsbeschränkungen sei die Verfassungsmöglichkeit fraglich, er sei «sehr gespannt» auf die Rechtsprechung. Für Niedersachsen bedeutete das Gesetz sogar erhebliche Lockerungsmöglichkeiten. Weil fasste seine Bewertung so zusammen: «Für mein Land unnötig, aber ich füge hinzu auch unschädlich.» Er kritisierte zugleich, dass die Bund-Länder-Beratungen teils problematisch gelaufen und «nicht in jedem Fall gut für das Ansehen des Föderalismus» gewesen seien.

Die Notbremse soll deutschlandweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmassnahmen festlegen. In Kreisen oder Städten mit hohen Infektionszahlen sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen in der Nacht greifen. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen.

Das vom Bundestag am Mittwoch beschlossene Gesetz ist ein Einspruchsgesetz. Das heisst, eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht nötig. Die Länderkammer könnte aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetz damit zeitlich aufhalten.

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