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Schweiz muss Stellung nehmen zu Beschwerde der Klimaseniorinnen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ruft die Schweiz dazu auf, Stellung zur Beschwerde der Klimaseniorinnen zu nehmen. Diese werfen dem Bund vor, mit einem zu schwachen Klimaschutz ihr Recht auf Leben und Gesundheit zu verletzten.

Agentur
sda
29.03.21 - 10:33 Uhr
Politik
Die Co-Präsidentinnen der Klimaseniorinnen Anne Mahrer (links) und Rosmarie Wydler-Wälti (rechts) bei einer Aktion vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (F). (Archivbild)
Die Co-Präsidentinnen der Klimaseniorinnen Anne Mahrer (links) und Rosmarie Wydler-Wälti (rechts) bei einer Aktion vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (F). (Archivbild)
KEYSTONE/LEANDRE DUGGAN

Mit der Zustellung der Beschwerde an die Schweizer Regierung und der Aufforderung zur Stellungnahme nehme die Klimaklage der Klimaseniorinnen eine erste grosse Hürde, schreiben Klimaseniorinnen und die Umweltschutzorganisation Greenpeace in einer Medienmitteilung. Zuständig für die Beantwortung ist gemäss Mitteilung das Bundesamt für Justiz, bis am 16. Juli 2021 muss dessen Antwort in Strassburg eintreffen.

Die Klimaseniorinnen argumentieren, die Versäumnisse im Klimaschutz führten zu häufigeren, längeren und intensiveren Hitzeperioden. Und vor allem ältere Frauen seien aus physiologischen Gründen einem viel höheren Risiko hitzebedingter Gesundheitsschäden ausgesetzt. Viele Menschen seien bereits daran gestorben.

Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der Klimaseniorinnen, gibt sich in der Mitteilung hoffnungsvoll. «In der Klimakrise muss die Schweiz mit wirkungsvollen Klimaschutzmassnahmen unsere Rechte auf Leben und Gesundheit schützen. Wir wünschen uns, dass der Gerichtshof dies anerkennt», lässt sie sich in der Mitteilung zitieren.

In einem Schreiben vom Oktober 2016 an den Bundesrat hatten die Klimaseniorinnen und mehrere Einzelpersonen verschiedene Unterlassungen der Behörden im Bereich des Klimaschutzes gerügt. Sie forderten deshalb, zusätzliche Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen einzuleiten

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) war nicht auf die Beschwerde eingetreten. Es gab zu bedenken, dass die Klimaseniorinnen nicht klageberechtigt seien. Die Klimaseniorinnen und vier Einzelklägerinnen waren im Oktober des vergangenen Jahres mit ihrer Beschwerde an den EGMR gelangt.

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