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Der Freibetrag ist zu hoch

Nach einem Entscheid des Bundesgerichts zum Kanton Basel-Landschaft muss auch Glarus die Bauverordnung anpassen.

Südostschweiz
26.03.21 - 04:30 Uhr
Politik
Landräte.Landratsaal.Landratsitzung.
Rechtswidrig: Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine Freigrenze von 50'000 Franken zu hoch angesetzt ist. Dies betrifft auch ein Entscheid des Glarner Landrats von 2018.
Sasi Subramaniam

Der Glarner Landrat hat 2018 beschlossen, dass bei Einzonungen keine Mehrwertabgabe erhoben wird, wenn der Mehrwert weniger als 50 000 Franken beträgt. Ein Mehrwert entsteht, wenn Landwirtschaftsland neu einer Bauzone zugewiesen wird. Dann erfährt es ohne Zutun des Eigentümers eine Wertsteigerung. Das Raumplanungsgesetz des Bundes verpflichtet die Kantone, mindestens 20 Prozent dieses Mehrwerts abzuschöpfen, um Entschädigungen zu finanzieren, die aufgrund einer Rückzonung von Bauland zu zahlen sind.

Das Bundesgericht hat eine Regelung des Kantons Basel-Landschaft zum Freibetrag aufgehoben und damit begründet, die Freigrenze von 50 000 Franken sei zu hoch angesetzt. Demzufolge ist diese Bestimmung auch in der Glarner Bauverordnung rechtswidrig und muss angepasst werden, wie der Regierungsrat diese Woche mitteilte.

Vorlage geht in Vernehmlassung

Das System der Freigrenze bezweckt gemäss Bundesgericht, dass der Mehrwert, der bei Einzonungen entsteht, bis zu einer gewissen Höhe keine, darüber jedoch die volle Abgabe nach sich zieht. Das Bundesgericht führt aus, Sinn und Zweck der Befreiung liege nicht darin, den von einem Planungsmehrwert profitierenden Grundeigentümern einen Rabatt zu gewähren. Vielmehr solle die öffentliche Hand davon entbunden werden, Verfahren zur Erhebung von Einnahmen einzuleiten, die den dafür notwendigen Aufwand nicht oder kaum decken.

Der Regierungsrat schlug 2018 eine Freigrenze von 30 000 Franken vor. Da der Landrat diese Freigrenze erhöhte, gehe der Regierungsrat davon aus, dass der Landrat den maximal möglichen Betrag nicht unterschreiten wolle, steht in einer Mitteilung des Regierungsrats. Er schlägt eine Freigrenze bei bundesrechtskonformen 30 000 Franken vor. Die Vorlage geht in eine Vernehmlassung bis am 31. Mai. (mitg)

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