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Waffenversteck bei deutschem Elitesoldaten: Bewährungsstrafe

Ein Schiessausbilder und hochdekorierter Elitesoldat des deutschen Kommandos Spezialkräfte (KSK) muss nach dem Fund eines Waffenverstecks in seinem Garten nicht ins Gefängnis.

Agentur
sda
12.03.21 - 18:34 Uhr
Politik
Der Angeklagte (M), ein ehemaliger Bundeswehrsoldat des Kommandos Spezialkräfte (KSK), spricht in einem Saal des Landgerichts mit seiner Anwältin. Bei dem Angeklagten waren im Mai 2020 ein illegales Waffenlager sowie Schriften mit rechtsextremen Inhalten…
Der Angeklagte (M), ein ehemaliger Bundeswehrsoldat des Kommandos Spezialkräfte (KSK), spricht in einem Saal des Landgerichts mit seiner Anwältin. Bei dem Angeklagten waren im Mai 2020 ein illegales Waffenlager sowie Schriften mit rechtsextremen Inhalten…
Keystone/ZB/Sebastian Willnow

Das Landgericht Leipzig (Sachsen) verurteilte den 46-Jährigen wegen Verstössen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz am Freitag zwar zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Das Gericht setzte die Strafe jedoch zur Bewährung aus.

«Sie haben ihre dienstliche Stellung und ihre Vertrauensposition ausgenutzt», sagte der Vorsitzende der 6. Strafkammer, Jens Kaden, in seiner Urteilsbegründung zum Angeklagten. Der 46-Jährige habe einen erhebliche Schaden angerichtet und mehr als 5000 Schuss scharfe Munition und zwei Kilogramm Sprengstoff abgezweigt.

Jahrelang hortete der suspendierte Oberstabsfeldwebel Sprengstoff, Munition und Waffen, darunter ein 50 Jahre altes Sturmgewehr AK-47, in einer Kiste im Keller der 2. Kompanie im baden-württembergischen Calw. Nach eigenen Angaben hatte er das Material bei Übungen, bei denen er selbst als Leitender für die Munitionsausgabe verantwortlich war, abgezweigt.

Als nach einer ganzen Reihe von Vorfällen innerhalb der 2. Kompanie Ermittlungen anstanden, brachte der Schiessausbilder das Material zu seinem Wohnhaus in Nordsachsen. Beim Vergraben eines Teils half ihm sogar sein minderjähriger Sohn.

Was genau der Elitesoldat mit dem Material vorhatte, konnte im Verfahren nicht aufgeklärt werden. Die Erläuterung des Angeklagten, er habe das Material für eine spätere Übung verwenden wollen, glaubte das Gericht jedenfalls nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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