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Beinahe 100 Betriebe mit regelmässigen Tests

Möglichst viele Tests durchzuführen, ist für den Davoser Krisenstab nach wie vor das wirksamste Mittel, um die Pandemie so lange in Schach zu halten, bis Impfdosen zur Verfügung stehen.

Davoser
Zeitung
11.03.21 - 14:20 Uhr
Politik
Die Testmöglichkeiten werden genutzt und zeigen Wirkung.
Die Testmöglichkeiten werden genutzt und zeigen Wirkung.
SO Olivia Aebli-Item

Der Krisenstab freut sich deshalb darüber, dass sich an den Betriebstestungen in der Destination Davos Klosters nunmehr 95 Betriebe beteiligen. Dabei konnten auch in der zurückliegenden Woche wieder Personen identifiziert werden, die unbemerkt mit Covid-19 infiziert waren. Die betreffenden neun Patienten beziehungsweise Patientinnen bleiben nun bis zu ihrer Gesundung in Isolation, womit kein Risiko besteht, dass sie unbemerkt Mitmenschen anstecken.
Nachdem sich die Zahl der positiven Tests im Spital Davos in den zurückliegenden Wochen stets auf tiefem einstelligem Niveau bewegte, war am 10. März ein markantes Hochschnellen der Fallzahlen auf 12 Personen zu verzeichnen. Grund dafür ist ein Covid-19-Ausbruch in einer geschlossenen Personengruppe. Dank der frühen Feststellung des Ausbruchs konnte eine Ausbreitung rasch unterbunden und Angehörige der Betroffenen informiert und in Quarantäne geschickt werden.
Ansonsten präsentiert sich die Situation im Spital Davos entspannt. Gleiches gilt auch für das Pflegeheim und das Alterszentrum Guggerbach. Dort gelten für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner – sie machen gut 80 Prozent aus – ab sofort erleichterte Bedingungen: So entfällt etwa die generelle Maskenpflicht, und auch für Besucherinnen und Besucher dieser Personen gibt es Erleichterungen. Für Bewohnerinnen und Bewohner, die sich nicht impfen liessen, gelten die strengeren Regeln weiterhin.
Demnächst ebenfalls mit dem Testen beginnen werden die Davoser Schulen. Die entsprechenden Voraussetzungen und letzte Abklärungen laufen derzeit.

Mehrarbeit für den Sozialdienst

War bislang in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie vor allem von der Situation der Betriebe die Rede, mehren sich nun die Fälle, in denen Privatpersonen unter den wirtschaftlichen Auswirkungen leiden. Sorgen bereiten dem Davoser Sozialdienst gegenwärtig vor allem zwei Personenkreise: erstens Selbstständige, deren Unternehmen einen Mindestumsatz von 50000 Franken nicht erreicht oder deren Unternehmen erst nach dem 1. März 2020 gegründet wurde. Nach den Vorgaben des Kantons besteht in diesem Fall kein Anspruch auf eine Härtefallentschädigung. Das bedeutet, dass der Sozialdienst überprüfen muss, ob die betrof­fenen Unternehmerinnen und Unternehmer gezwungen sein könnten, ihre Betriebsmittel zu veräussern, um Liquidität zu beschaffen. Dies würde aber den Weiterbetrieb des Unternehmens stark erschweren, wenn nicht verunmöglichen. Der zweite Personenkreis sind Arbeitnehmende, die im Stundenlohn mit einem befristeten Arbeitsvertrag angestellt sind. Derlei Anstellungsverhältnisse kommen beispielsweise bei saisonalen Betrieben zur Anwendung. Laut Gesetz haben solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allerdings keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, was einige vor ernsthafte wirtschaftliche Probleme stellt. (gmd)

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