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Nationalrat lehnt zusätzliche Sonntagsverkäufe knapp ab

Die Zahl der Verkaufssonntage wird nicht erhöht. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat entschieden, auf eine entsprechende Regelung im Covid-19-Gesetz zu verzichten. Der Entscheid fiel mit 96 zu 93 bei 4 Enthaltungen knapp aus.

Agentur
sda
08.03.21 - 22:28 Uhr
Politik
Zusätzliche Sonntagsverkäufe als Hilfe für den Detailhandel sind im Parlament gescheitert. (Themenbild)
Zusätzliche Sonntagsverkäufe als Hilfe für den Detailhandel sind im Parlament gescheitert. (Themenbild)
KEYSTONE/WALTER BIERI

Bis zu 24 Sonntagsverkäufe innerhalb von zwei Jahren wollte die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) ins Gesetz schreiben. Mit den zusätzlichen Verkaufstagen sollten die Geschäfte ihre Umsatzeinbussen, die sie während der Shutdowns erlitten, kompensieren.

Nachdem sich vergangene Woche der Ständerat gegen die Sonntagsverkäufe entschieden hatte, wollte auch im Nationalrat eine knappe Mehrheit nichts mehr von der Idee wissen.

«Es ist ein Missbrauch des Covid-Gesetzes, wenn ohne die Konsultation der Gewerkschaften und der Landeskirchen zusätzliche Verkaufssonntage erlaubt werden», sagte Prisca Birrer-Heimo (LU) für die SP-Fraktion. Mehr Sonntagsverkäufe würden nicht mehr Umsatz bedeuten. Auch die Grünen und die Mitte-Fraktion sprachen sich gegen die Sonntagsverkäufe aus.

SVP und FDP wollten an dem Antrag festhalten. Die Kantone würden ja zu nichts gezwungen, hiess es etwa vonseiten der FDP. «Es ist den Kantonen überlassen, ob sie die Sonntagsverkäufe dann tatsächlich auch in Anspruch nehmen wollen», sagte Daniela Schneeberger (FDP/BL). Auch die SVP hielt an dem Antrag fest, verzichtete jedoch auf ein Votum.

Wirtschaftsminister Guy Parmelin erinnerte schliesslich daran, dass die Sonntagsarbeit bei einem Teil der Bevölkerung auf grossen Widerstand stosse. Dies habe sich auch am Abstimmungssonntag gezeigt. Im Kanton Bern entschied die Stimmbevölkerung am Wochenende, auf die Einführung von zwei zusätzlichen Verkaufssonntagen pro Jahr zu verzichten.

Keine Entlastung für tiefe Einkommen

Bei den Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung waren die Anträge des Bundesrats weitgehend unbestritten. So soll die Anzahl Taggelder für versicherte Personen um 66 Taggelder für die Monate März bis Mai 2021 erhöht werden. Das gilt für alle jene, die am 1. März noch anspruchsberechtigt sind.

Bei der Kurzarbeitsentschädigung soll vorübergehend die Voranmeldefrist für Kurzarbeit aufgehoben werden sowie die Bewilligung bis zu sechs Monate gültig sein.

Minderheitsanträge von SP und Grünen, die einen weiteren Ausbau bei der Kurzzeitentschädigung verlangten, wurden abgelehnt. So etwa die Entschädigung während des Bezugs von Ferien oder eine Erhöhung der Beiträge für tiefe Einkommen.

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