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BSV-Direktor Rossini fordert Reformschritte bei den Sozialwerken

Der Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), Stéphane Rossini, hat die dringende Reform der Sozialwerke angemahnt. Die Coronavirus-Krise erhöhe bei der AHV und der beruflichen Vorsorge sogar noch den Druck.

Agentur
sda
26.02.21 - 06:01 Uhr
Politik
Der Chef des Bundesamts für Sozialversicherungen Stéphane Rossini meint, die Schweiz komme trotz der vielen älteren Toten in der Coronavirus-Krise nicht um eine Reform der AHV herum. (Archivbild)
Der Chef des Bundesamts für Sozialversicherungen Stéphane Rossini meint, die Schweiz komme trotz der vielen älteren Toten in der Coronavirus-Krise nicht um eine Reform der AHV herum. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Dies sagte er der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Freitag. Die konkreten Auswirkungen der aktuellen Krise etwa auf die Sozialversicherungen seien einerseits die finanziellen Folgen, erklärte Rossini. «Die drohenden Defizite der AHV fallen noch grösser aus als vor der Krise erwartet, und bei der IV wird es länger dauern, bis die Schulden zurückbezahlt sind», hiess es weiter.

Schwierige Integration ins Berufsleben

Die Probleme lägen vor allem bei den Einnahmen, sagte der 58-Jährige. So würden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer unweigerlich sinken, falls die Arbeitslosigkeit zunehme und der Konsum zurückgehe, erklärte der Walliser. Die Krise bestätige, dass die AHV ohne Wirtschaftswachstum auf Dauer kaum zu finanzieren sei.

Das andere Thema, das fast noch mehr Sorgen mache, seien die Folgen für die Integration, erklärte er. «In den letzten Jahren haben wir die IV konsequent auf die Integration ausgerichtet: Nur wenn eine Rückkehr ins Berufsleben wirklich unmöglich ist, soll eine Rente fliessen», sagte Rossini. Nun sei zu befürchten, dass wegen der Coronavirus-Krise gerade in Branchen mit weniger hohen Anforderungen viele Arbeitsplätze wegfielen, die für diese Integration besonders wichtig seien. «Das ist menschlich für die Betroffenen schwierig, und für die Sozialversicherungen kann es sehr teuer werden», sagte er gegenüber der «NZZ».

Hinzu kämen noch die Unsicherheiten bei Langzeit-Covid-19-Erkrankten. Diese hätten grundsätzlich Zugang zur IV, falls sie als Folge einer Covid-19-Erkrankung nicht mehr erwerbsfähig seien, hiess es.

Übersterblichkeit hilft auch nicht

Die Schweiz komme auch mit den zahlreichen älteren Toten während der Coronavirus-Krise nicht um Reformen bei den Sozialwerken herum, sagte der BSV-Direkter. «Wir wissen, dass es letztes Jahr eine Übersterblichkeit gegeben hat. Aber wie lange diese Personen noch gelebt hätten, ist unklar.» Deshalb lasse sich auch nicht berechnen, wie gross die Einsparungen der AHV seien.

«Die Zahlen, die zurzeit herumgeistern, sind reine Spekulation», hob er hervor. Insgesamt habe der Bund bisher in der Pandemie 9100 Todesfälle gezählt - dies falle bei 2,4 Millionen Rentenbezügern in der AHV nicht stark ins Gewicht, betonte Rossini. «Die Corona-Todesfälle werden die Probleme der AHV nicht annähernd lösen», erklärte der Direktor des BSV diesbezüglich.

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Was man sich vor Augen führen sollte, auf die Gesamtgeldmenge hat die Anzahl Rentner / Arbeitnehmer Null Einfluss. Auch ist es nicht so wie suggeriert wird, dass Geld, welches in die Altersvorsorge fließt wo es die Rentner erhalten sich einfach so in "Nichts" auflöst. Die Rentner geben das Geld wieder aus wo es wieder Umsätze, Löhne, Sozialabgaben oder gar Gewinne erzeugt. Oder ist man als Rentner etwa kein Konsument, Benutzer mehr?

Geld läuft so lange im Geldkreislauf bis es z.B durch Schuldenabbau zum Bankschalter zurückfliesst. Oder es angespart wird, wo es eine Zeit lang dem Geldkreislauf entzogen ist bis die Ersparnisse wieder abgebaut werden.

Zudem ist es kein Naturgesetz, dass die AHV hauptsächlich aus Lohnprozenten refinanziert werden muss.
Es gab genügend Vorschläge wie z.B die Finanztransaktionssteuer. (Prof. Dr. Marc Chesney)

Wenn man unbedingt eine Reform bei der AHV machen will dann sollte sie in die Richtung gehen, dass man endlich vom Rentenalter, gemessen an einer rein statistischen Lebenserwartung wegkommt und stattdessen eine Anzahl Erwerbsjahre oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze als Parameter nimmt ab welchem man Anrecht auf eine Altersrente hat. Andere Länder machen das auch so wobei auch Erziehungsjahre angerechnet werden.

Es ist doch nicht fair, wenn jemand mit 10-20 Erwerbsjahren mit gleichem Alter in Rente gehen kann wie jemand mit 40-45 Erwerbsjahren.

Erstaunliches in China: "Gegenwärtig beträgt das Rentenalter 60 Jahre für Männer und 50 für Arbeiterinnen beziehungsweise 55 Jahre für Akademikerinnen."

Und hier in der Schweiz reden wir schon von noch höherem Alter als 65.
Spätestens seit den Milliarden von Corona Hilfsgeldern sollte es doch dämmern, dass vor Corona die Behauptung von knappem Geld, immer wenn es um die AHV ging, ein Schauermärchen war.

Man will einfach Banken und Versicherungen die Altersvorsorge in die Hände spielen. Denn an der AHV verdienen die nichts.

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