×

Bündner Regierung will Betriebe besser entschädigen

Neu sollen die Betriebe mit den Härtefallhilfen zumindest ihren Fixkostenanteil decken können. Der Detailhandel muss weiter warten. Das sind die neusten Anpassungen im kantonalen Härtefallprogramm.

Südostschweiz
23.02.21 - 10:54 Uhr
Politik
Gastronomie Demo
Der Druck aus der Wirtschaft ist gross: Die Bündner Gastrobranche forderte bei einer Demo faire Unterstützung in der Krise.
PHILIPP BAER / PHILIPP BAER

Bis anhin entschädigte der Kanton Graubünden die geschlossenen Betriebe für die Hälfte ihrer wirtschaftlichen Einbussen, die auf die Coronamassnahmen zurückzuführen sind. Wie nun aus einer Mitteilung der Bündner Regierung hervorgeht, kommt der Kanton neu für 75 Prozent der Ausfälle auf. Damit sollen die Unternehmen ihren Fixkostenanteil decken können.

Unternehmen, die bereits ein Gesuch eingereicht hätten, müssten kein neues Gesuch stellen, heisst es in der Mitteilung. Der neue Beitragssatz werde ab sofort angewandt. Unternehmen, die bereits Beiträge erhalten hätten, werde der zusätzliche Betrag automatisch nachbezahlt.

Anpassungen für teilweise geschlossene Betriebe

Eine Anpassung gibt es auch für Unternehmen, die im Rahmen des Shutdowns nur teilweise geschlossen sind, wie zum Beispiel eine Bäckerei mit Gastronomie oder ein Hotel mit Restaurant: Diese Betriebe müssen gemäss Mitteilung neu in der geschlossenen Sparte nur noch einen Umsatzverlust von 15 Prozent statt 40 Prozent nachweisen können, um Härtefallhilfen zu erhalten.

Erzielt ein Unternehmen seinen Umsatz zu mindestens 70 Prozent in einem geschlossenen Bereich, wird das Unternehmen als vollständig geschlossen betrachtet. In diesem Fall kann es, analog zu tatsächlich geschlossenen Betrieben, für 75 Prozent seiner Ausfälle Härtefallgelder beantragen.

Detailhandel muss sich weiter gedulden

Die neusten Anpassungen hätten auch die Voraussetzungen für den Detailhandel verbessert, schreibt der Kanton weiter. Es würden dieselben Regeln wie für die anderen Branchen gelten, man bitte den Detailhandel aber noch etwas um Geduld. Der Kanton sei dabei, eine neue Informatiklösung einzurichten, um die Auszahlungen schneller abwickeln zu können. Die Detailhandel-Gesuche sollen über dieses System eingereicht werden. «Für die Gesuchsstellung muss deshalb noch rund zwei Wochen zugewartet werden», heisst es.  (jas)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR