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Verwaltungsdelegation schränkt Zutritt zum Bundeshaus weiter ein

Die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus werden im Bundeshaus weiter verschärft: Es haben wieder weniger Personen Zutritt zum Parlamentsgebäude. Zudem empfiehlt die Verwaltungsdelegation Ratsmitgliedern, die zu den Risikogruppen gehören, sich impfen zu lassen.

Agentur
sda
25.01.21 - 12:31 Uhr
Politik
Der Zutritt zum Bundeshaus wird weiter eingeschränkt. Damit will die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung die Durchführung der Frühjahrssesion vom März ermöglichen. (Archivbild)
Der Zutritt zum Bundeshaus wird weiter eingeschränkt. Damit will die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung die Durchführung der Frühjahrssesion vom März ermöglichen. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Das entschied das Gremium nach einer Aussprache mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Berner Kantonsärztin, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Die angespannte epidemiologische Lage erfordere zusätzliche Massnahmen, damit die Frühjahrssession im März durchgeführt werden könne.

Erstens wird der Zutritt zum Parlamentsgebäude weiter eingeschränkt. Die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten, wird auf ein Minimum reduziert. Zutritt erhalten nur noch Sitzungsteilnehmende, persönliche Mitarbeitende und Medienschaffende mit Dauerausweis. Persönliche Gäste von Ratsmitgliedern und externe Besucherinnen und Besucher werden nicht mehr zugelassen.

Zweitens ersucht die Verwaltungsdelegation ältere Ratsmitglieder und solche mit Vorerkrankungen, sich impfen zu lassen. Sie appelliert an die Kantonsregierungen, die Impfungen für die betroffenen Ratsmitglieder noch vor der Frühjahrssession möglich zu machen.

Drittens empfiehlt die Verwaltungsdelegation den Präsidentinnen und Präsidenten der Kommissionen und Delegationen, in ihrer Sitzungsplanung Prioritäten zu setzen oder Sitzungen nach Möglichkeit per Videokonferenz durchzuführen. Seit der Wintersession können Mitglieder des Nationalrats ihre Stimme auch in Abwesenheit abgeben, falls sie sich aufgrund behördlicher Weisungen wegen Covid-19 in Isolation oder Quarantäne begeben müssen.

Bereits vergangene Woche hatte die Verwaltungsdelegation entschieden, die Maskentragpflicht im Parlamentsgebäude auszuweiten: Neu gilt diese Pflicht auch während des Aufenthalts an von Plexiglas geschützten Plätzen.

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