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Neue strengere Corona-Schutzmassnahmen seit Mitternacht in Kraft

Seit Montag um Mitternacht gelten in der Schweiz strengere Massnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie. Läden, die keine Güter des täglichen Bedarfs verkaufen, müssen schliessen. Es gilt eine Homeoffice-Pflicht, und höchstens noch fünf Personen dürfen sich treffen.

Agentur
sda
18.01.21 - 04:30 Uhr
Politik
Läden unten: Wie im Frühjahr dürfen Geschäfte mit Waren, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, nicht öffnen. (Archivbild)
Läden unten: Wie im Frühjahr dürfen Geschäfte mit Waren, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, nicht öffnen. (Archivbild)
KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Der Bundesrat hatte die Massnahmen am vergangenen Mittwoch beschlossen, hauptsächlich wegen der neuen, stärker ansteckenden Virusvarianten, die aus Grossbritannien und Südafrika in die Schweiz gelangt sind. Es gehe darum, eine starke dritte Welle im Februar zu verhindern, sagte Gesundheitsminister Alain Berset.

Kein Arbeitsweg mehr

Die neuen Massnahmen traten am Montag um Mitternacht in Kraft und gelten vorerst bis 28. Februar. Im Gegensatz zum Lockdown im Frühjahr 2020 bleiben aber die Schulen offen, und in den Läden dürfen etwas mehr Waren verkauft werden.

Viele Pendler dürfen sich am Montagmorgen nicht mehr auf den Weg zur Arbeit machen. Für sie gilt eine Homeoffice-Pflicht. Die Arbeitgeber haben das Arbeiten zuhause einführen müssen, wenn es möglich ist und es sich mit verhältnismässigem Aufwand einrichten lässt.

Ist Homeoffice nicht möglich, muss im Betrieb mit einer Maske gearbeitet werden, wenn mehr als eine Person im Raum ist. Besonders gefährdete Menschen müssen besonders geschützt werden, mit Homeoffice, Ersatzarbeit oder Befreiung von der Arbeitspflicht. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

Stillere Ladenpassagen

Auch in Einkaufsstrassen und Ladenpassagen wird es ab Montag stiller. Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs verkaufen, dürfen nicht öffnen. Allerdings dürfen Kundinnen und Kunden Waren bestellen und vor Ort im Laden abholen.

Offen bleiben dürfen Lebensmittelläden, Kioske, Bäckereien, Tankstellenshops, Apotheken, Optiker, Hörgeräteläden, Telekomanbieter, Reparatur- und Unterhaltsgeschäfte, Bau- und Gartengeschäfte und Blumenläden. Auch Dienstleister wie zum Beispiel Banken, Poststellen, Coiffeure und Reisebüros können öffnen.

Das Privatleben der Menschen ist nun noch weiter eingeschränkt. Neu dürfen sich höchstens noch fünf Menschen treffen, Kinder mitgezählt. Die Vorschrift gilt im privaten Raum ebenso wie in der Öffentlichkeit. Empfohlen wird, private Zusammenkünfte auf zwei Haushalte zu beschränken.

Über Skigebiete entscheiden Kantone

Weiterhin und bis mindestens 28. Februar bleiben Restaurants und Bars, Diskotheken, Tanzlokale, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen geschlossen. An Hochschulen muss weiterhin im Fernunterricht gelehrt werden.

Über die Öffnung von Skigebieten und Hotels entscheiden wie bisher die Kantone. Sie dürfen die Öffnung nur erlauben, wenn es die epidemiologische Lage zulässt und bei genügend Kapazitäten von Tests, Contact Tracing und Spitälern. Après-Ski ist verboten.

Die Menschen sind weiterhin aufgefordert, zu Hause zu bleiben und soziale Kontakte auf ein Minimum beschränken. Auf nicht notwendige Reisen und Ausflüge sollen sie verzichten.

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