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Schlechte Ausbildung führt häufig in Abhängigkeit von Sozialhilfe

Die Zahl an Sozialhilfe-Bezügern ist 2019 leicht zurückgegangen. Die Sozialhilfequote blieb aber konstant bei 3,2 Prozent. Menschen mit geringer Bildung haben ein hohes Risiko, von Sozialhilfe abhängig zu werden. Bei Einelternfamilien beträgt der Anteil 21,2 Prozent.

Agentur
sda
22.12.20 - 11:18 Uhr
Politik
Die Sozialhilfequote - der Anteil der Bevölkerung, der wirtschaftliche Überlebenshilfe benötigt - differiert zum Teil erheblich von Kanton zu Kanton: Während er in Nidwalden und Appenzell unter einem Prozent liegt, sind es in Neuenburg sieben Prozent. …
Die Sozialhilfequote - der Anteil der Bevölkerung, der wirtschaftliche Überlebenshilfe benötigt - differiert zum Teil erheblich von Kanton zu Kanton: Während er in Nidwalden und Appenzell unter einem Prozent liegt, sind es in Neuenburg sieben Prozent. …
Bundesamt für Statistik

271'400 Personen haben in der Schweiz im Jahr 2019 mindestens einmal eine finanzielle Leistung der wirtschaftlichen Sozialhilfe erhalten, wie die am Dienstag publizierten Zahlen des Bundesamts für Statistik nachweisen. Davon sind 79'200 Kinder und Jugendliche. Die Hälfte der Sozialhilfebeziehenden lebt in Familien mit Kindern. Mehr als jede fünfte Einelternfamilie ist auf Sozialhilfe angewiesen - bei Zweielternfamilien sind es dagegen nur 1,6 Prozent.

Eine schlechte Ausbildung stellt sowohl für Ein- wie Zweielternfamilien ein erhöhtes Risiko dar. Bei gleichzeitiger Betrachtung des Ausbildungsstandes der Elternteile in Zweielternfamilien haben in 44,6 Prozent der Fälle beide Partner lediglich die obligatorische Schule abgeschlossen.

Der entsprechende Anteil beträgt für die Mütter allein betrachtet 63,9 Prozent und für die Väter allein betrachtet 57,7 Prozent. In Einelternfamilien verfügen 53 Prozent der Erziehungsberechtigen - zu 93,1 Prozent Mütter - lediglich über einen obligatorischen Schulabschluss. Das liegt sechs Prozentpunkte über dem Gesamtdurchschnitt.

Weniger Sozialhilfe im Asylbereich

Im Asylbereich hat die Anzahl Bezüger um über ein Drittel abgenommen. Zum einen, weil 6,5 Prozent weniger Asylgesuche gestellt wurden. Zum anderen, weil die Zahl der den Kantonen zugewiesenen Asylsuchenden durch das Inkrafttreten der beschleunigten Asylverfahren in den Bundeszentren per 1. März 2019 gesunken ist.

Als Folge dieser Entwicklungen hat die Anzahl der in der Statistik ausgewiesenen sozialhilfebeziehenden Asylsuchenden um 36 Prozent abgenommen. Da der der Bestand stärker zurückgegangen ist als die Referenzpopulation (minus 33 Prozent), verringerte sich die Sozialhilfequote dieser Personengruppe gegenüber dem Vorjahr um 3,2 Prozentpunkte von 93 auf 89,8 Prozent.

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