Glarner Regierung lehnt Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative ab
Der Glarner Regierungsrat lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Krankenversicherungsgesetzes ab. Diese würde eine Zusatzbelastung für die Kantone bedeuten, heisst es.
Der Glarner Regierungsrat lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Krankenversicherungsgesetzes ab. Diese würde eine Zusatzbelastung für die Kantone bedeuten, heisst es.
Der Bundesrat möchte den Kantonen mit einem indirekten Gegenvorschlag Anreize zur Eindämmung des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen setzen. Der Glarner Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung in der vorliegenden Form klar ab, wie die Regierung mitteilt. Der Vorschlag beruhe auf falschen Grundannahmen hinsichtlich der durchschnittlichen Prämienbelastung.
Zusatzbelastung für die Kantone
Nach der eidgenössischen Volksinitiative, sollen maximal zehn Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien bezahlt werden müssen. Diese Initiative hätte eine Mehrbelastung für Bund und Kantone zur Folge. Beim indirekten Gegenvorschlag hingegen soll die Zusatzbelastung einseitig zulasten der Kantone gehen, so der Glarner Regierungsrat.
Der Vorschlag des Bundesrates greift laut dem Glarner Regierungsrat in die Autonomie der Kantone ein, die individuelle Prämienverbilligung zu regeln und auf die weiteren kantonalen sozialpolitischen Instrumente abzustimmen.
Problem für strukturschwache Kantone
Der Betrag, den der Kanton für die individuelle Prämienverbilligung einsetzen müsste, würde sich nicht nur an den Gesundheitskosten messen, sondern auch an den verfügbaren Einkommen. «Das Problem daran: Je tiefer die verfügbaren Einkommen in einem Kanton sind, desto grösser wird der Betrag, den der Kanton für die individuelle Prämienverbilligung aufwenden muss», so die Regierung. (hin)
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