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Drei Prozent als Grenze fürs Parlament

Die Bündner Regierung hat bekannt gegeben, wie der Doppelproporz als neues Wahlsystem des Parlaments umgesetzt werden würde. Um ins Parlament einzuziehen, wäre ein Wähleranteil von drei Prozent nötig.

Patrick
Kuoni
17.12.20 - 04:30 Uhr
Politik
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In den Wirren um das neue Wahlsystem für den grossen Rat gibt es nun mehr Klarheit.
OLIVIA AEBLI-ITEM

Gestern ist rund um das neue Bündner Wahlsystem des Grossen Rates noch etwas mehr Licht ins Dunkle gekommen. Die Regierung hat eine Zusatzbotschaft veröffentlicht, welche genau aufzeigt, wie das Doppelproporz-System (Modell C), auch Doppelter Pukelsheim genannt, umgesetzt werden könnte. Diese Zusatzbotschaft ging auf den Wunsch der vorberatenden Kommission für Staatspolitik und Strategie zurück, die sich eine Gesamt-Auslegeordnung wünschte, da sowohl Modell E als auch Modell C in der Vernehmlassung viele Unterstützer aufwiesen. In einer ersten Botschaft hat die Regierung nur das Mischsystem aus Majorz und Proporz (Modell E) in einer Botschaft ausgebreitet. Deshalb werden dem Bündner Grossen Rat im Februar nun beide Systeme zur Debatte vorgelegt.

Das nun im Detail ausgearbeitete Modell C bedeutet, dass die Sitze einerseits proportional zu den Wähleranteilen über den ganzen Kanton verteilt werden und anderseits eine Verteilung der Sitze auf die heute bestehenden 39 Kreise vorgenommen wird.

Keine Splittergruppen im Rat

Nun ist aber auch klar, welche zusätzlichen Bedingungen die Bündner Regierung vorschlägt. Da ist zum einen ein kantonales Quorum – also eine Untergrenze – von drei Prozent. Heisst: Bei der Wahl werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens drei Prozent Wähleranteil aufweisen. Damit soll verhindert werden, dass diverse Splittergruppierungen ins Parlament einziehen und einen geregelten Grossratsbetrieb erschweren.

Ein solches kantonales Quorum kennen auch andere Kantone, die mit dem doppelten Pukelsheim ihr Parlament bestimmen. Dies in den Kantonen Aargau und Zug mit einer Grenze von drei Prozent sowie im Kanton Schwyz (ein Prozent).

Daneben schlägt die Exekutive vor, eine Majorzbedingung bei der Zuteilung der Sitze in den einzelnen Kreisen einzuführen. Das bedeutet, dass jeweils mindestens ein Sitz an die Liste geht, die in diesem Wahlkreis am stärksten abgeschnitten hat. Damit will die Bündner Regierung vermeiden, dass der einzige Sitz in einem Wahlkreis aufgrund der kantonalen Verhältnisse an eine andere Liste geht.

Kommission erneut am Werk

Nachdem nun beide Systeme als Botschaft vorliegen, befasst sich erneut die Kommission für Staatspolitik und Strategie mit dem Thema Wahlsystem.

Das Bündner Volk kann dann nach der Behandlung im Parlament ein Wörtchen mitreden. Voraussichtlich im Juni kommt es zur kantonalen Abstimmung.

Patrick Kuoni ist Redaktor und Produzent bei Südostschweiz Print/Online. Er berichtet über Geschehnisse aus dem Kanton Graubünden. Der Schwerpunkt seiner Berichterstattung liegt auf den Themenbereichen Politik, Wirtschaft und Tourismus. Wenn er nicht an einer Geschichte schreibt, ist er als einer der Tagesverantwortlichen für die Zeitung «Südostschweiz» tätig. Patrick Kuoni ist in Igis (heutige Gemeinde Landquart) aufgewachsen und seit April 2018 fester Teil der Medienfamilie Südostschweiz. Mehr Infos

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