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Nationalrat lehnt Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene ab

Vorläufig aufgenommenen Personen in der Schweiz soll es nicht grundsätzlich verboten werden, ins Ausland zu reisen. Der Nationalrat ist am Mittwoch nicht auf den Vorschlag des Bundesrats eingetreten. Eine Links-Rechts-Allianz stoppte die Pläne.

Agentur
sda
16.12.20 - 11:42 Uhr
Politik
Vorläufig aufgenommenen Personen soll die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Gleichzeitig sollen Auslandreisen grundsätzlich verboten werden. Mit diesem Paket ist eine Mehrheit des Nationalrats nicht einverstanden. (Themenbild)
Vorläufig aufgenommenen Personen soll die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Gleichzeitig sollen Auslandreisen grundsätzlich verboten werden. Mit diesem Paket ist eine Mehrheit des Nationalrats nicht einverstanden. (Themenbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die grosse Kammer folgte der Mehrheit ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-N). Der Entscheid für Nichteintreten fiel mit 117 zu 72 Stimmen. Gegen die Vorlage wehrten sich SVP, SP und Grüne, dafür waren FDP, Mitte und GLP.

Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Tritt dieser ebenfalls nicht auf den Gesetzesentwurf ein, ist die Vorlage vom Tisch. Tritt die kleine Kammer ein und stimmt sie den Änderungen in der Gesamtabstimmung zu, ist erneut der Nationalrat am Zug.

Strengere Regeln geplant

Der Bundesrat will mit einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes vorläufig aufgenommenen Personen Reisen ins Ausland grundsätzlich verbieten. Bereits heute benötigen diese eine Bewilligung, um in ihr Heimat- oder Herkunftsstaat zu reisen. Neu sollen sie grundsätzlich auch nicht mehr in einen Drittstaat reisen dürfen - ausser in begründeten Ausnahmefällen.

Personen, die unerlaubt in den Heimat- oder Herkunftsstaat oder in einen anderen Staat reisen, sollen für diese Verstösse belangt werden können. So soll die vorläufige Aufnahme automatisch erlöschen, wenn die betroffene Person nicht glaubhaft machen kann, dass die Reise aufgrund eines Zwanges erfolgt ist. Zudem soll eine unerlaubte Auslandreise neu auch mit Busse bestraft werden.

«Heiliges Recht auf Familienleben»

Der Ratslinken geht das generelle Reiseverbot ins Ausland zu weit. Familienbesuche dürften nicht verboten werden, sagte Samira Marti (SP/BL). «Das Recht auf Familienleben ist in der Bundesverfassung verankert und für viele Betroffene heilig.» Balthasar Glättli (Grüne/ZH) bezeichnete die Vorlage als «völlig unausgewogen». Es sei «nicht möglich, einen guten Kompromiss zu finden».

Auch das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR Schweiz ist gegen ein solches Verbot und bezeichnet dieses als völkerrechtlich bedenklich. Das Recht jeder Person auf Reisefreiheit sei Bestandteil des Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit. Die Voraussetzungen, in dieses Grundrecht einzugreifen, erfülle der Gesetzesentwurf nicht.

«Das haben Sie gewollt»

Anders sieht das die SVP-Fraktion. Sie ist klar für ein Reiseverbot, stört sich aber an den geplanten Ausnahmeregelungen, etwa für Schul- und Sportveranstaltungen und Bildungsreisen. Mit diesem «fast endlosen Katalog von Ausnahmen» erweise sich die Vorlage als Makulatur, sagte Martina Bircher (AG).

Die Mehrheit der FDP-, Mitte- und GLP-Fraktion dagegen plädierte für Eintreten auf die Vorlage. Diese sei ein Resultat von verschiedenen Parlamentsentscheiden, sagte Gerhard Pfister (CVP/ZG). «Das, was hier kommt, haben Sie gewollt.» Das Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene sei richtig, weil es in der Vergangenheit zu verschiedenen Missbräuchen gekommen sei.

Andri Silberschmidt (FDP/ZH) konstatierte, dass verschiedene Massnahmen sinnvoll seien. Um darüber diskutieren zu können, brauche es aber ein Eintreten auf die Vorlage. Gleicher Meinung waren die Grünliberalen: «Ein generelles Reiseverbot ist unverhältnismässig», sagte Corina Gredig (GLP/ZH). In der Detailberatung könne dies aber noch korrigiert werden.

Justizministerin Karin Keller-Sutter hielt fest, dass die allermeisten Regeln für Auslandreisen schon heute gälten. «Wir heben nur Verordnungsrecht auf Gesetzesstufe.»

Kantonswechsel als Integrationsmassnahme

Weitgehend unbestritten sind weitere Punkte in der Vorlage, die der Bundesrat vorschlägt. Beispielsweise soll vorläufig aufgenommenen Personen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Neu sollen sie den Kanton wechseln können, wenn sie in einem anderen Kanton eine Stelle haben. Voraussetzung ist, dass die Person weder für sich noch ihre Familienangehörigen Sozialhilfeleistungen bezieht und dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht.

Ursprünglich stand zur Debatte, einen neuen Status zu schaffen für vorläufig Aufgenommene. Dabei handelt es sich um Personen, die in der Schweiz kein Asyl erhalten, weil sie nicht individuell verfolgt werden, aber nicht ins Herkunftsland zurückgeschickt werden können - beispielsweise, weil dort Krieg herrscht.

An der Bezeichnung «vorläufige Aufnahme» hält der Bundesrat nun fest, obwohl verschiedene Akteure in der Vernehmlassung andere Optionen vorgeschlagen haben. Neu sollen aber Informationen über die Bedingungen für die Arbeitsmarktzulassung direkt auf die Ausländerausweise von vorläufig Aufgenommenen gedruckt werden.

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