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Corona-Infizierte müssen Kontakte der letzten 48 Stunden melden

Weil die Fallzahlen der Infektionen mit dem Coronavirus nicht sinken, hat St. Galler Regierung die Vorschriften des Bundes mit eigenen kantonalen Massnahmen ergänzt. Diese Bestimmungen gelten ab dem (morgigen) Sonntag.

Agentur
sda
12.12.20 - 12:21 Uhr
Politik
Die St. Galler Regierung hat am Samstag zusätzliche Massnahmen zu jenen des Bundesrats verabschiedet, um die hohen Fallzahlen zu reduzieren.
Die St. Galler Regierung hat am Samstag zusätzliche Massnahmen zu jenen des Bundesrats verabschiedet, um die hohen Fallzahlen zu reduzieren.
Keystone/EPA CDC/CENTERS FOR DISEASE CONTROL AND

Die kantonalen Anordnungen bleiben so lange in Kraft, bis sich ein nachhaltiger Rückgang der Fallzahlen zeigt. Wie die St. Galler Regierung am Samstag betonte, gelten die kantonalen Massnahmen, die auf Verordnungsstufe erlassen wurden, ergänzend zu jenen des Bundes.

Demnach müssen im Kanton St. Gallen Besuche in Betagten- und Pflegeheimen in einem öffentlich zugänglichen Raum wie beispielsweise in der Cafeteria stattfinden. Firmen haben dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeit so weit als möglich von zu Hause aus erledigen (Homeoffice).

Kontakte der letzten 48 Stunden benachrichtigen

Wer positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wird, benachrichtigt sofort alle Personen, mit denen in den letzten 48 Stunden vor dem Test oder vor dem Auftreten der ersten Symptome ein enger Kontakt bestand. Die benachrichtigten Personen haben sich dann für zehn Tage in Quarantäne zu begeben.

Weiter verordnete die Regierung, dass Ansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf Plätzen, Spazierwegen und in Parkanlagen verboten sind. Ebenfalls verboten werden Darbietungen im öffentlichen Raum, die zu Menschenansammlungen führen können.

Die Regierung kündigte zudem an, weitere Einschränkungen zu erlassen, sollte in den nächsten Tagen keine Stabilisierung der Fallzahlen eintreten. Die am Freitag vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmen zur Eindämmung des Virus begrüsst sie. Der Kanton werde den geschaffenen Spielraum zur Unterstützung belasteter Branchen nutzen.

Schliessung um 19 Uhr

Die Regierung des Kantons Appenzell Innerrhoden teilte am Samstag mit, es bleibe bei der Schliesszeit 19 Uhr für Läden und Gastronomiebetriebe. Der Kanton erfülle die Voraussetzungen derzeit nicht, die Öffnungszeiten bis 23 Uhr zu verlängern.

Sie werde die Situation weiterhin beobachten und bei Änderungen in Abstimmung mit den Nachbarkantonen die Handlungsmöglichkeiten prüfen.

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