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Bundesrat verstärkt Massnahmen im Hinblick auf grosse Erdbeben

Der Bundesrat will für eine Erdbebenkatastrophe in der Schweiz besser vorbereitet sein: Er verstärkt seine Vorsorge- und Notfallplanungen und will das Risiko für grosse Schäden durch erdbebengerechtes Bauen minimieren.

Agentur
sda
11.12.20 - 11:03 Uhr
Politik
Ein Erdbeben in der Grössenordnung von jenem im Kanton Wallis im Jahr 1946 würde heute Milliardenschäden verursachen. Der Bund will sich für ein solches Ereignis wappnen. (Archivbild)
Ein Erdbeben in der Grössenordnung von jenem im Kanton Wallis im Jahr 1946 würde heute Milliardenschäden verursachen. Der Bund will sich für ein solches Ereignis wappnen. (Archivbild)
KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/WALTER STUDER

«Erdbeben sind in der Schweiz zwar eine eher seltene, aber reale und ernstzunehmende Gefahr», schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Freitag. Das Wallis sei die Region mit der höchsten Gefährdung, gefolgt von Basel, Graubünden, dem St. Galler Rheintal, der Zentralschweiz und der übrigen Schweiz. Regionen ganz ohne Erdbebengefährdung gebe es in der Schweiz nicht.

Das ist Grund genug, sich auf ein grösseres Ereignis vorzubereiten. Ein Erdbeben der Magnitude von 6,5 wie anno 1356 in der Nähe von Basel würde laut Bundesrat heute Gesamtschäden von 50 bis 100 Milliarden Franken verursachen. Bei einem Erdbeben der Magnitude von ungefähr 6,0, wie beispielsweise 1601 in der Zentralschweiz, würden die Schäden bei 10 bis 20 Milliarden Franken liegen.

Brücken bis 2035 sanieren

Der Bundesrat hat nun sein seit 2000 etabliertes Massnahmenpaket aktualisiert. Zu den Schwerpunkten in den nächsten vier Jahren gehören demnach die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Kantonen, die Weiterentwicklung der vorsorglichen Planungen im Falle eines Erdbebens sowie die Qualitätssicherung beim erdbebengerechten Bauen.

Aus den Inventaren zur Erdbebensicherheit der wichtigen Gebäude im Besitz des Bundes und der Brücken der Nationalstrassen hat der Bund jene Objekte bestimmt, bei denen die Erdbebensicherheit zu verbessern ist, wie der Bundesrat schreibt. Diese Objekte werden bis spätestens Ende 2035 saniert.

Helfen soll auch ein neues Erdbebenrisikomodell, das unter Federführung des Schweizerischen Erdbebendienstes (SED) an der ETH Zürich entwickelt und 2022 in Betrieb genommen wird. Auf dieser Grundlage können Bund und Kantone Risikoübersichten erstellen. Im Falle eines Erdbebens ermöglicht es den Behörden, schnell eine Übersicht über mögliche Schäden zu erhalten.

Ringen um Erdbebenversicherung

Der Bund wird in den nächsten Jahren zudem eine nationale Vorsorgeplanung erarbeiten. Diese schaffe eine gemeinsame Grundlage, wie Bund, Kantone und Betreiber und Betreiberinnen von wichtigen Infrastrukturen - wie beispielsweise SBB und Swissgrid - die Auswirkungen eines grossen Bebens bewältigen können. Auf Basis dieser Planung sollen ab 2025 alle Beteiligten die noch fehlenden Umsetzungsinstrumente erarbeiten.

Nicht geklärt ist die Finanzierung des Wiederaufbaus nach einer Katastrophe. Eine obligatorische Erdbebenversicherung durch eine Änderung der Bundesverfassung oder durch ein kantonales Konkordat haben die notwendige politische Unterstützung bislang nicht erhalten. Die Ständeratskommission hat kürzlich einen neuen Anlauf lanciert.

Die Zuständigkeit für Erdbeben liegt mehrheitlich bei den Kantonen. Der Bund ist als Eigentümer für den Erdbebenschutz seiner Bauten und Anlagen verantwortlich. Weiter kann der Bund die Kantone im Ereignisfall beim Bevölkerungsschutz in ausserordentlichen Lagen subsidiär unterstützen.

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