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Bündner Massnahmen vs. Bundesmassnahmen

Obwohl der Bundesrat am Freitag neue Massnahmen beschlossen hat, gelten in Graubünden teilweise andere Regelungen. Die Unterschiede betreffen verschiedene Bereiche.

Südostschweiz
11.12.20 - 16:29 Uhr
Politik
Der Kanton Graubünden hat teilweise die Massnahmen des Bundes verschärft oder erweitert.
Der Kanton Graubünden hat teilweise die Massnahmen des Bundes verschärft oder erweitert.
OLIVIA AEBLI-ITEM

Vor genau einer Woche hat der Kanton Graubünden neue Massnahmen in Bezug auf die aktuelle Lage rund um das Coronavirus beschlossen. Nun hat der Bund am Freitagnachmittag ebenfalls neue Massnahmen beschlossen. Was gilt jetzt aber in Graubünden?

Vorab ist wichtig zu wissen, dass die Kantone die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen grundsätzlich verschärfen dürfen, beziehungsweis zusätzliche Massnahmen einführen können. Im Fall von Graubünden bedeutet dies, dass die vom Kanton beschlossenen Massnahmen vom 4. Dezember weiterhin und bis zum 18. beziehungswiese 23. Dezember gelten. Am 15. Dezember beurteilt der Kanton Graubünden die Lage aber neu.

Nur noch zu fünft Sport treiben

Durch die neuen Bundesmassnahmen verändert sich für die Bündnerinnen und Bündner die Regelung von sportlichen und kulturellen Massnahmen. Bisher waren in Graubünden Aktivitäten von maximal zehn Personen in privaten und öffentlichen Räumen erlaubt. Der Bund sieht nun aber vor, dass sportliche und kulturelle Aktivitäten nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt sind. Auch im nicht professionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf fünf Personen eingeschränkt.

Weiterhin verboten sind schweizweit Kontaktsporten. Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin frei bei ihrer Ausübung von Aktivitäten - mit Ausnahme von Wettkämpfen. Ebenso erlaubt sind Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.

Sperrstunde für Orte der Unterhaltung und Freizeit

Ebenfalls eine Änderung gibt es für die Orte der Unterhaltung und Freizeit in Graubünden. Aktuell sind diese zwar noch geschlossen, wenn sie jedoch wieder aufgehen würden, müssten sie neu auch an Sonn- und Festtagen schliessen. Zudem gilt schweizweit neu eine Sperrstunde ab 19 Uhr für Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen wie Kinos, Sportzentren und Bibliotheken.

Ausserdem sind in Graubünden private und öffentliche Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen verboten, ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Der Bund verbietet zwar auch private Veranstaltungen von mehr als zehn Personen, erlaubt aber Treffen im öffentlichen Raum mit maximal 15 Personen.

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Eine Stunde weniger lang Essen bestellen

Unterschiede gib es auch im Gastrobereich. Die Bündner Restaurationsbetriebe müssen bis zum 18. Dezember geschlossen bleiben. Lieferdienste sowie Takeaway dürfen bis 22 Uhr geöffnet haben. Der Bundesrat wiederum hat für die Schweiz beschlossen, dass bis zum 22. Januar alle Schweizer Restaurationsbetriebe um 19 Uhr schliessen müssen. Takeaway und Lieferdienste dürfen bis 23 Uhr geöffnet haben. Am 24. Dezember und an Silvester macht der Bund eine Ausnahme, dann gilt die Sperrstunde bis 1 Uhr. 

Weiterhin unverändert gültig sind folgende Massnahmen in der Schweiz:

  • Hygiene- und Verhaltensregeln
  • Arbeitgebende sind verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu beachten
  • Fernunterricht an Hochschulen
  • Discos und Tanzlokale geschlossen
  • Regeln für Skigebiete
  • Gemeinsamer Gesang nur in Familie und Schule
  • Ausgedehnte Maskenpflicht
  • Melde- und Quarantänepflicht für Einreisende aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko
  • Schutzkonzepte für öffentliche Einrichtungen

(paa)

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