Schärfere Massnahmen im Kanton Glarus
Die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden im Kanton Glarus verschärft mit dem Ziel, dass über die Festtage nicht noch weitere Einschränkungen nötig werden. Der Bundesrat prüft allerdings bereits stärkere Einschränkungen, die ab kommender Woche gelten könnten.
Die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden im Kanton Glarus verschärft mit dem Ziel, dass über die Festtage nicht noch weitere Einschränkungen nötig werden. Der Bundesrat prüft allerdings bereits stärkere Einschränkungen, die ab kommender Woche gelten könnten.

Im Kanton Glarus ist in Sachen Corona-Fallzahlen keine Entspannung in Sicht. Zwar seien die Fallzahlen, mit Ausnahme des Hotspots Alterszentrum Schwanden, nicht dramatisch. Sie würden aber stagnierten. Dies schreibt die Regierung in einer Mitteilung.
Deswegen, und weil der Bund die Kantone aufgefordert hatte, strengere Massnahmen durchzusetzen, verordnet der Regierungsrat folgende Massnahmen:
Versammlungen mit höchstens zehn Personen
An öffentlichen oder privaten Veranstaltungen dürfen nur noch höchstens zehn Personen teilnehmen. Ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen wie Beerdigungen, politische Versammlungen und Demonstrationen sowie Aktivitäten in Schulen und im Sport- und Kulturbereich. Für diese würden weiterhin die speziellen Vorgaben des Bundesrates gelten, schreibt der Kanton.
Kein Nein zum Wintersport
Bis zum 11. Dezember müssen die Wintersportorte gemäss Bundesbeschluss ihre Schutzkonzepte dem Kanton vorlegen, um eine Betriebsbewilligung erhalten zu können. Der Kanton entscheidet einerseits aufgrund des eingereichten Schutzkonzeptes, anderseits aufgrund der epidemiologischen Lage, der Kapazitäten beim Contact Tracing und Testing sowie der Auslastung der medizinischen Infrastruktur, wie es die bundesrätliche Verordnung vorschreibt. Bis rechtzeitig vor Weihnachten sind diese Gesuche zu behandeln. Bis dahin könne im Glarnerland Wintersport betrieben werden, allerdings mit der vom Bundesrat verfügten Einschränkung, dass die Transportsysteme nur zu zwei Drittel ausgelastet werden dürfen, um Mindestabstände zu ermöglichen, heisst es weiter.
Diese kantonalen Massnahmen könnten allerdings nur für kurze Zeit gelten: Angesichts der sich gesamtschweizerisch verschlechternden epidemiologischen Situation prüft der Bundesrat weitere Verschärfungen der Massnahmen zu Eindämmung der Pandemie. An seiner Sitzung vom 11. Dezember wird er darüber informieren. (mas)
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