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F/A-18-Absturz im Jura: Pilot steht Militärgericht

Der Pilot eines 2015 im französischen Jura abgestürzten F/A-18-Kampfflugzeugs muss sich seit Mittwoch vor dem Militärgericht 2 in Aarau verantworten. Die Anklage wirft dem Berufsmilitärpiloten mehrfaches fahrlässiges Nichtbefolgen von Dienstvorschriften vor.

Agentur
sda
09.12.20 - 16:10 Uhr
Politik
Der Pilot dieses 2015 während eines Trainingsflugs abgestürzten F/A-18-Kampfjets muss sich vor dem Militärgericht in Aarau verantworten. Der Pilot rettete sich mit dem Schleudersitz. (Archivbild)
Der Pilot dieses 2015 während eines Trainingsflugs abgestürzten F/A-18-Kampfjets muss sich vor dem Militärgericht in Aarau verantworten. Der Pilot rettete sich mit dem Schleudersitz. (Archivbild)
KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Angeklagt ist der 43-jährige Pilot auch des fahrlässigen Missbrauchs und der Verschleuderung von Material. Der Oberstleutnant im Generalstab war bei einem Luftkampftraining am 14. Oktober 2015 verunfallt. Er rettete sich mit dem Schleudersitz und erlitt leichte Verletzungen.

Der F/A-18-Kampfjet stürzte unkontrolliert ab. Er prallte im offenen Feld rund 60 Meter von einem Landgut entfernt auf einer Ackerfläche bei der französischen Ortschaft Glamondans nahe der Schweizer Grenze ab.

Der Kampfjet brannte aus und wurde total zerstört. Es entstand ein Totalschaden im Umgang von rund 55 Millionen Franken, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.

Der F/A-18-Pilot (Start in Payerne VD) war als Missionschef mit zwei F-5 Tiger-Flugzeugen (Start und Landung in Sitten VS) ein Luftkampftraining geflogen. Dabei kam es in der letzten Phase zu einem Strömungsabriss im linken Triebwerk.

Dadurch fiel die Leistung ab. Das Flugzeug drehte sich mit einer Walzbewegung nach links und verlor rasch an Höhe. Der Pilot konnte es nicht mehr stabilisieren - und betätigte den Schleudersitz.

«Möglichkeiten ausreizen»

Die beiden am Flugtraining beteiligten Tiger-Piloten sagten am Donnerstag vor dem Militärgericht als Zeugen aus. Sie machten übereinstimmend klar, dass bei diesem Training «alles standardmässig» abgelaufen sei.

Die Fliegerei sei ein Training für den Ernstfall. Die fliegerischen Möglichkeiten müssten ausgereizt werden. Das bedeute jedoch nicht, dass man Reglemente missachte.

Kurz vor dem Absturz sei der F/A-18 im Hochnebel verschwunden, berichtete der jüngere Tiger-Pilot. Es sei schnell klar gewesen, dass «etwas nicht stimmt». Zunächst unklar gewesen sei, ob sich der F/A-18-Pilot habe retten können.

«Ich weiss nicht, ob ich so viel Mut gehabt hätte, den Schleudersitz zu ziehen, um mein Leben zu retten», sagte er. Zum Unfall sei es gekommen, weil beim F/A-18 in einer extrem schwierigen Phase ein Triebwerk ausgestiegen sei. Der Pilot habe Mühe gehabt, das Flugzeug zu kontrollieren. Wegen des hohen Anstellwinkels sei der Kampfjet praktisch unsteuerbar gewesen.

Schleudersitz wird oft zu spät gezogen

Das Gericht befragte auch Sachverständige, die Gutachten verfasst hatten. Sie erläuterten ausführlich viele technische Details, unter anderem zum Strömungsabriss. Für den Piloten war es anders gewesen: Es sei eine «Hochstresssituation» gewesen, sagte der Obergutachter.

Bei Problemen müsse ein Pilot bei der Reaktion auch mal gegen Regeln verstossen, sagte ein anderer Sachverständiger. In den Manuals seien nicht alle Reaktionen des Kampfjets beschrieben. Die Reaktion des Piloten sei «absolut nachvollziehbar» gewesen. Der Obergutachter sagte: «Wir haben manchen Piloten verloren, der leider nicht ausgestiegen ist.»

Anklage: Vorschriften missachtet

Der Auditor wirft dem F/A-18-Piloten vor, dass dieser die Vorschriften für die minimale Flughöhe im Sichtluftkampf im Trainingsraum und angesichts des Wetters missachtet habe.

Auch soll er Sorgfaltspflichten verletzt haben. Nach dem Strömungsabriss habe er die vorgeschriebenen Sofortmassnahmen fehlerhaft oder gar nicht ausgeführt. Dies habe letztlich zum Absturz geführt.

Die Verhandlung am Militärgericht 2 wird am Donnerstag fortgesetzt. Der Angeklagte, für den die Unschuldsvermutung gilt, wird befragt und der Auditor und der Verteidiger halten ihre Plädoyers. Das Urteil wird für Freitag erwartet.

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