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Krankenversicherungen sollen Reserven abbauen

Der Regierungsrat zur Änderung der Krankenversicherungs-Aufsichtsordnung.

Südostschweiz
03.12.20 - 04:30 Uhr
Politik
Krankenversicherung
4 Milliarden Franken flossen zwischen 2016 und 2019 in die Reserven der Krankenversicherer.
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Zwischen 2016 und 2019 flossen insgesamt 4 Milliarden Franken in die Reserven der Krankenversicherer. Das heisst, dass die Versicherten zu hohe Prämien bezahlten. Die Anhäufung von übermässigen Reserven entspricht allerdings nicht dem Sinn der Krankenversicherung. Dennoch verharren die Reserven der meisten Krankenversicherer seit einigen Jahren auf einem sehr hohen Niveau. Der Bundesrat will die Verordnung zum Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz ändern, um diese Reserven zu verkleinern.

In seiner Vernehmlassung führt der Regierungsrat aus, dass das Krankenkassen-Aufsichtsgesetz die Erwartungen in Bezug auf eine wirksame Aufsichtstätigkeit im Bereich des Krankenversicherungsgesetzes und die Gewährleistung der Grundprinzipien der sozialen Krankenversicherung nicht erfüllt hätten. Der Kanton Glarus begrüsse zwar die Stossrichtung der vorgeschlagenen Teilrevision. Er gehe aber davon aus, dass eine Änderung auf der Verordnungsebene nicht ausreicht, um das Gleichgewicht wiederherzustellen, schreibt der Regierungsrat.

Der Regierungsrat vermisst die Festlegung von konkreten Zielen sowie ein Vollzugsmonitoring samt Wirkungsanalyse. Anreize genügten nicht. Im Januar wurden bereits Standesinitiativen eingereicht, die einen festgelegten Abbau der Reserven sowie die Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen über einen obligatorischen Prämienausgleich fordern. Zudem sollen die Kantone mehr Mitspracherecht bei den Prämientarifen erhalten.

In diesem Sinn fordert der Kanton Glarus im seiner Vernehmlassung konkrete Ergänzungen zur Vorlage:

  • eine Präzisierung des Begriffs «übermässige Reserven», die Einführung einer Obergrenze von 150 Prozent der gesetzlich erforderlichen Mindesthöhe;
  • eine Anpassung bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Versicherers;
  • eine klare Formulierung von Zielen für den Abbau übermässiger Reserven;
  • ein Vollzugsmonitoring des Verhaltens der Versicherer bei der Kalkulation der Prämien und Massnahmen zum Reserveabbau sowie den Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen;
  • eine umfassende Wirkungsanalyse, spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Vorlage;
  • eine Revision der Rechtsgrundlagen auch auf Gesetzesstufe;
  • die Sicherstellung durch den Bund oder die Aufsichtsbehörde, dass die Reserven der Versicherer zur finanziellen Bewältigung der Covid-Pandemie eingesetzt werden oder konsequenterweise an die Versicherten in den Folgejahren durch Prämienreduktion zurückgezahlt werden.

(mitg)

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