Finanzielle Hilfe für die Bündner Kultur
Die Bündner Regierung ist auch im kommenden Jahr dazu bereit, die von Corona stark betroffene Bündner Kulturlandschaft finanziell zu unterstützen. Nebst Kurzarbeitsentschädigung stellt die Regierung auch Ausfallentschädigungen in Aussicht, die nicht zurückbezahlt werden müssen.
Die Bündner Regierung ist auch im kommenden Jahr dazu bereit, die von Corona stark betroffene Bündner Kulturlandschaft finanziell zu unterstützen. Nebst Kurzarbeitsentschädigung stellt die Regierung auch Ausfallentschädigungen in Aussicht, die nicht zurückbezahlt werden müssen.
Das Coronavirus hat die Bündner Kulturlandschaft fest im Griff. Durch Absagen und Anpassungen vieler Events kommt es zu massiven Einbussen für Dienstleister im Kulturbereich. Für das laufende Jahr wurden vom Kanton deshalb bereits Gelder gesprochen. Wie es nun in einer Medienmitteilung der Regierung heisst, sollen im kommenden Jahr erneut Gelder für die Bündner Kulturschaffenden bereitgestellt werden. Dies unter Vorbehalt der Genehmigung eines Nachtragskredits.
Vorgesehen seien Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen. Diese müssen nicht zurückbezahlt werden, heisst es weiter. Neu seien auch Beiträge an Transformationsprojekte möglich. Damit sollen Projekte finanziell unterstützt werden, die eine Anpassung an die durch Corona veränderten Verhältnisse bezwecken. Auch die Wiedergewinnung des Publikums soll finanziell unterstützt werden. All dies jeweils Hälftig durch den Bund und den Kanton.
Kurzarbeitsentschädigung als erster Schritt
Wie es in der Mitteilung weiter heisst, können Kulturunternehmen auch weiterhin Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Dies soll, so findet der Kanton, als erster Schritt geschehen, wenn ein Unternehmen finanzielle Einbussen durch Corona zu verzeichnen hat. Anschliessend können gemäss Kanton, die ergänzenden Ausfallentschädigungen hinzugezogen werden. (mas)
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