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Das will die Glarner Regierung gegen den Kaminfegermangel tun

In Glarus sollen in Zukunft auch Kaminfeger aus anderen Kantonen tätig sein dürfen. Mit diesem Schritt will die Glarner Regierung sicherstellen, dass es langfristig genügend Kaminfeger im Kanton gibt. Dazu muss aber das Gesetz geändert werden.

Südostschweiz
18.11.20 - 10:58 Uhr
Politik
Mit dem Wegfall der Gegenrechtsklausel wird das Kaminfegerwesen weiter liberalisiert.
Mit dem Wegfall der Gegenrechtsklausel wird das Kaminfegerwesen weiter liberalisiert.
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In Glarus mangelt es an einheimischen Kaminfegern. Gleichzeitig gerät die Kontrolle und Reinigung der Feuerungsanlagen im Kanton immer weiter in Rückstand, wie die Regierung mitteilt. Verschärft werde die Situation dadurch, dass in den nächsten zehn Jahren fünf Kaminfeger das Pensionsalter erreichen würden. Die Folgen: Die Luftverschmutzung und die Brandgefahr nehmen wegen nicht entdeckter Mängel zu. Bei abgelegenen Gebäude im Kanton müsse sogar davon ausgegangen werden, dass sich hierfür gar keine Kaminfeger mehr finden lassen, da diese durch lukrativere Arbeiten im Tal ausgelastet seien.

Diesem Umstand will die Glarner Regierung nun langfristig entgegenwirken, indem eine Klausel aus dem Brandschutzgesetz entfernt wird. Das schlägt der Regierungsrat dem Landrat zuhanden der Landsgemeinde vor.

Klausel ist das Problem

Lange Zeit galt in weiten Teilen der Schweiz ein Kaminfegermonopol. Das bedeutete, dass ein gewählter Gemeindekaminfeger das alleinige Recht hatte, die Feuerungsanlagen in einer Gemeinde zu reinigen. 2013 wurde das Glarner Kaminfegermonopol von der Landsgemeinde weitgehend liberalisiert.

Um trotzdem die einheimischen Kaminfeger zu schützen, wurde eine Klausel in das Brandschutzgesetz aufgenommen, wie es heisst. Sie schreibt vor, dass auswärtige Kaminfeger nur im Glarnerland tätig werden dürfen, wenn den Glarner Kaminfegern dies im Gegenzug in ihrem Wohnsitzkanton möglich ist. Das Problem: Diese Bedingung erfüllen nur Kantone, in denen das Monopol ebenfalls abgeschafft wurde. Das sind, in der Nähe zum Kanton Glarus, nur die Kantone Schwyz und Zürich.

Um langfristig ein genügendes Angebot von Kaminfegern im Kanton sicherzustellen, muss der Zugang zu der Tätigkeit laut Regierungsrat also erleichtert werden: «Die im Brandschutzgesetz vorgesehene Gegenrechtsklausel ist deshalb aufzuheben.» Den Kaminfegern aus den Monopolkantonen, vor allem aus den benachbarten Wirtschaftsräumen von See-Gaster und Sarganserland, werde so der Markt geöffnet. (rac)

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