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Bundesrat stellt den Kantonen erneut Zivilschützer zur Verfügung

Auch in der zweiten Coronavirus-Welle kommt der Zivilschutz zum Einsatz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, den Kantonen zur Bewältigung der Krise ein Kontingent von maximal 500'000 Diensttagen zur Verfügung zu stellen.

Agentur
sda
18.11.20 - 14:30 Uhr
Politik
Ein Zivilschützer misst Mitte März Fieber und macht die Triage am Eingang des Spitals Moncucco in Lugano. (Archivbild)
Ein Zivilschützer misst Mitte März Fieber und macht die Triage am Eingang des Spitals Moncucco in Lugano. (Archivbild)
KEYSTONE/ALESSANDRO CRINARI

Immer mehr Institutionen im Gesundheitswesen hätten in den letzten Wochen in ihren Kantonen den Zivilschutz um Unterstützung ersucht, teilte das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Mittwoch mit. Angesichts der Ausbreitung der Pandemie drohten viele Einrichtungen, an ihre Kapazitätsgrenzen zu stossen.

Bitte um nationales Aufgebot

Die Kantone seien deshalb mit der Bitte um ein nationales Aufgebot des Zivilschutzes an den Bund gelangt. Denn der Bundesrat kann bei Katastrophen und Notlagen, die mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen, Schutzdienstpflichtige aufbieten.

Der Zivilschutz stelle in einer solchen Krise ein «entscheidendes und unverzichtbares Instrument» dar, hiess es weiter. Denn er könne das von Corona-Fällen betroffene Pflegepersonal entlasten und das Contact-Tracing und das Testen verstärken.

Aber auch bei Transporten, beim Aufbau und Betrieb von Empfangsstellen in Spitälern, bei der Unterstützung der Krisenstäbe oder beim Betrieb von Hotlines könnten Zivilschützer wichtige Hilfe leisten. Durch das nationale Aufgebot könnten die schweizweit vorhandenen Ressourcen ausgeschöpft und unter den Kantonen verteilt werden.

Kantone entscheiden selber

Über ein Aufgebot und die Einsätze entscheiden die Kantone je nach Bedarf und Notwendigkeit selber. Die Zivilschützer dürften jedoch nur eingesetzt werden, wenn andere Mittel nicht ausreichten oder der Einsatz dringend sei, hiess es.

Der Bund entschädigt die Kantone mit 27.50 Franken pro Diensttag. Damit schätzt der Bundesrat die Kosten auf maximal 13,75 Millionen Franken. Die Dauer des Einsatzes wurde ab Mittwoch (18. November) und bis zum 31. März festgelegt.

Bereits während der ersten Pandemie-Welle im Frühjahr hatte der Bundesrat den Kantonen ein Zivilschutz-Kontingent zur Verfügung gestellt. Dabei leisteten rund 24'000 Zivilschutzangehörige von Mitte Februar bis Ende Juni in allen 26 Kantonen gegen 300'000 Diensttage. Im April, auf dem Höhepunkt des Einsatzes, standen pro Woche rund 5000 Angehörige des Zivilschutzes im Einsatz.

Botschaft zum Armeeeinsatz verabschiedet

Gleichzeitig verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Assistenzdienst der Armee in der Corona-Krise, wie das VBS weiter mitteilte. Die Regierung hatte Anfang November beschlossen, das Gesundheitswesen mit bis zu 2500 Armeeangehörigen zu unterstützen.

Die Kosten für den Einsatz sind noch nicht bekannt. Die zusätzlichen Diensttage könnten voraussichtlich innerhalb des VBS-Budgets aufgefangen werden, hiess es. Ansonsten müsste das VBS einen Nachtragskredit beantragen.

Weil das Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangehörigen übersteigt und länger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen. Das Parlament werde in der Wintersession über den Assistenzdienst befinden, hiess es.

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