×

Bundesrat informiert über die neusten Corona-Beschlüsse

Die Corona-Fallzahlen bleiben konstant und beschäftigen die Schweiz und Graubünden weiterhin. An einer Medienkonferenz am Mittwochnachmittag informiert der Bundesrat über die neusten Entwicklungen und die neusten Beschlüsse. Hier könnt Ihr seine Worte live im Stream mitverfolgen.

Südostschweiz
18.11.20 - 14:10 Uhr
Politik

In der Schweiz und in Liechtenstein sind dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) neue 6114 neue Coronavirus-Ansteckungen innerhalb von 24 Stunden gemeldet worden. Zudem registrierte das BAG gemäss einer Mitteilung vom Mittwoch 85 neue Todesfälle und 261 Spitaleintritte.

Diese Zahlen beschäftigen auch den Bundesrat weiterhin, der sich am Mittwochmorgen zur Sitzung getroffen hat. Ab 14.30 Uhr sprechen Viola Amherd, Ueli Mauerer und Guy Parmelin vor den Medien und informieren über die neusten Entscheide.

Hier im Livestream könnt ihr die Medienkonferenz mitverfolgen:

Bei den Härtefällen wurde der Bund von der zweiten Welle überrascht, sagte Bunderat Ueli Maurer am Mittwoch vor den Medien.

Die gesetzlichen Grundlagen für eine neue Verordnung sollen deshalb angepasst werden. Ursprünglich waren je 200 Millionen von Bund und Kantonen geplant. Jetzt schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, diesen Betrag auf eine Milliarde Franken zu erhöhen, diese Verordnung soll schon am 1. Dezember in Kraft treten. Alles, was über die 400 Millionen geht, soll im Verhältnis 80 Prozent Bund, 20 Prozent Kantone aufgeteilt werden. Über die ganze Milliarde ergibt das eine Beteiligung von zwei Drittel Bund und ein Drittel Kantone.

Bundesrat stellt den Kantonen erneut Zivilschützer zur Verfügung

Auch in der zweiten Coronavirus-Welle kommt der Zivilschutz zum Einsatz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, den Kantonen zur Bewältigung der Krise ein Kontingent von maximal 500'000 Diensttagen zur Verfügung zu stellen.

Immer mehr Institutionen im Gesundheitswesen hätten in den letzten Wochen in ihren Kantonen den Zivilschutz um Unterstützung ersucht. Angesichts der Ausbreitung der Pandemie drohten viele Einrichtungen, an ihre Kapazitätsgrenzen zu stossen.

Bitte um nationales Aufgebot

Die Kantone seien deshalb mit der Bitte um ein nationales Aufgebot des Zivilschutzes an den Bund gelangt. Denn der Bundesrat kann bei Katastrophen und Notlagen, die mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen, Schutzdienstpflichtige aufbieten.

Der Zivilschutz stelle in einer solchen Krise ein «entscheidendes und unverzichtbares Instrument» dar, hiess es weiter. Denn er könne das von Corona-Fällen betroffene Pflegepersonal entlasten und das Contact-Tracing und das Testen verstärken.

Aber auch bei Transporten, beim Aufbau und Betrieb von Empfangsstellen in Spitälern, bei der Unterstützung der Krisenstäbe oder beim Betrieb von Hotlines könnten Zivilschützer wichtige Hilfe leisten. Durch das nationale Aufgebot könnten die schweizweit vorhandenen Ressourcen ausgeschöpft und unter den Kantonen verteilt werden.

Kantone entscheiden selber

Über ein Aufgebot und die Einsätze entscheiden die Kantone je nach Bedarf und Notwendigkeit selber. Die Zivilschützer dürften jedoch nur eingesetzt werden, wenn andere Mittel nicht ausreichten oder der Einsatz dringend sei, hiess es.

Der Bund entschädigt die Kantone mit 27.50 Franken pro Diensttag. Damit schätzt der Bundesrat die Kosten auf maximal 13,75 Millionen Franken. Die Dauer des Einsatzes wurde ab Mittwoch (18. November) und bis zum 31. März festgelegt.

Bereits während der ersten Pandemie-Welle im Frühjahr hatte der Bundesrat den Kantonen ein Zivilschutz-Kontingent zur Verfügung gestellt. Dabei leisteten rund 24'000 Zivilschutzangehörige von Mitte Februar bis Ende Juni in allen 26 Kantonen gegen 300'000 Diensttage. Im April, auf dem Höhepunkt des Einsatzes, standen pro Woche rund 5000 Angehörige des Zivilschutzes im Einsatz.

Botschaft zum Armeeeinsatz verabschiedet

Gleichzeitig verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Assistenzdienst der Armee in der Corona-Krise. Die Regierung hatte Anfang November beschlossen, das Gesundheitswesen mit bis zu 2500 Armeeangehörigen zu unterstützen.

Die Kosten für den Einsatz sind noch nicht bekannt. Die zusätzlichen Diensttage könnten voraussichtlich innerhalb des VBS-Budgets aufgefangen werden, hiess es. Ansonsten müsste das VBS einen Nachtragskredit beantragen.

Weil das Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangehörigen übersteigt und länger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen. Das Parlament werde in der Wintersession über den Assistenzdienst befinden, hiess es. (sda)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR