Gutachten: Haftbefehl aus Polen darf nicht einfach abgelehnt werden
Ungeachtet des Drucks auf die polnische Justiz dürfen Europäische Haftbefehle aus diesem Land nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters nicht automatisch abgelehnt werden.

Dies würde wahrscheinlich zur Straffreiheit zahlreicher Straftaten führen, könne die Rechte der Opfer verletzen und zudem als Entwertung der Arbeit aller polnischer Richter verstanden werden, befand der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Manuel Campos Sánchez-Bordona, am Donnerstag in Luxemburg. Deshalb müsse stets der Einzelfall geprüft werden (Rechtssache C-412/20).
Die nationalkonservative Regierung in Warschau baut das Justizwesen des Landes seit Jahren trotz internationaler Kritik um und setzt Richter damit unter Druck. Die EU-Kommission klagte schon mehrfach gegen die Reformen; zum Teil wurden sie vom EuGH gekippt.
Bereits 2018 hatte der EuGH entschieden, dass Europäische Haftbefehle aus Polen unter bestimmten Bedingungen nicht vollstreckt werden müssen. Dafür müsse zweierlei geprüft werden: Zunächst müsse geklärt werden, ob wegen systematischer oder allgemeiner Mängel im Justizsystem Gefahr für das Grundrecht auf ein faires Verfahren bestehe. Anschliessend müsse im Einzelnen geprüft werden, ob es im konkreten Fall Auswirkungen auf das Verfahren des Betroffenen geben könnte.
Das Gutachten ist für die EuGH-Richter nicht bindend, häufig folgen sie ihm aber. Ein Urteil dürfte in einigen Monaten fallen.

EuGH-Gutachten: Leimrutenfang von Vögeln unter Umständen erlaubt
Die Jagd auf Drosseln und Amseln mit sogenannten Leimruten steht aus Sicht der zuständigen Gutachterin am Europäischen Gerichtshof nicht zwingend im Widerspruch zu EU-Recht.

Lambrecht will Weisungsbefugnisse von Justizministern einschränken
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will die Weisungsbefugnisse von Justizministern gegenüber Staatsanwaltschaften nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs einschränken.

Wirtschaftsvertreter verlangen besseres Rahmenabkommen
Die vom Bundesrat geforderten drei Klärungen zum EU-Rahmenabkommen gingen zu wenig weit - es gehe um Souveränitätsfragen.
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