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EU-Abgeordnete fordern Einblick in Verträge mit Impfstoffherstellern

Das Europaparlament hat die Offenlegung der Verträge der EU-Kommission mit Corona-Impfstoffherstellern bis Ende Dezember gefordert. Im Rahmen der Haushaltsdebatte in Brüssel für das kommende Jahr stimmten die Abgeordneten am Donnerstag einem entsprechenden Änderungsantrag zu.

Agentur
sda
12.11.20 - 21:45 Uhr
Politik
ARCHIV - ILLUSTRATION - Eine Flüssigkeit tropft aus der Kanüle einer Spritze. Das Kollegium der EU-Kommissare soll den fertig ausgehandelten Vertrag zum Bezug des aussichtsreichen Impfstoffs von Biontech/Pfizer billigen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
ARCHIV - ILLUSTRATION - Eine Flüssigkeit tropft aus der Kanüle einer Spritze. Das Kollegium der EU-Kommissare soll den fertig ausgehandelten Vertrag zum Bezug des aussichtsreichen Impfstoffs von Biontech/Pfizer billigen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Keystone/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Die Haushaltsbehörde solle demnach Einsicht in die Verträge bekommen. «Um eine möglichst breite Akzeptanz für den Impfstoff zu erzielen und öffentlichen Zugang für alle zum Impfstoff zu gewährleisten, ist volle Vertragstransparenz unerlässlich», sagte der Grünen-Abgeordnete und Antragsteller Rasmus Andresen.

In der Plenumsdebatte hatten Parlamentarier unter anderem Informationen zur Haftung, zum Preis, zu Produktionsstätten und zum Zugang zu Impfstoffen gefordert.

Erst am Mittwoch hatte die EU-Kommission formal den Rahmenvertrag mit den Firmen Biontech und Pfizer über bis zu 300 Millionen Impfdosen gebilligt. Auch mit den Impfstoffentwicklern Johnson&Johnson, Astrazeneca und Sanofi-GSK gibt es bereits ähnliche Verträge über zusammengenommen bis zu 800 Millionen Dosen. Mit zwei weiteren Firmen sei man im Gespräch, sagte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides. Eine Zulassung für einen Impfstoff gegen das Coronavirus hat bisher noch keiner der Hersteller.

Kyriakides sagte in der Parlamentsdebatte, dass Geheimhaltungsvereinbarungen ein normaler Bestandteil von Verhandlungen seien. Auch um die eigene Position im Verhandlungsprozess nicht zu schwächen, kann die EU-Kommission ihr zufolge nicht einseitig entscheiden, bestimmte Informationen offenzulegen.

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