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Bundesrat: Armee soll erneut bei Bewältigung der Corona-Krise helfen

Die Corona-Fallzahlen in der Schweiz liegen erstmals im fünfstelligen Bereich. An einer Pressekonferenz hat der Bundesrat über seine neuen Beschlüsse informiert. Unter anderem soll die Armee die Kantone wieder unterstützen und für Profi-Sportklubs sind zinslose Darlehen möglich, A-fonds-perdu-Beiträge werden geprüft.

Südostschweiz
04.11.20 - 14:15 Uhr
Politik
SCHWEIZ BUNDESRAT CORONAVIRUS
Drei Bundesräte informieren am Nachmittag über die aktuelle Corona-Lage. Darunter auch Alain Berset.
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Aus der Schweiz und Liechtenstein sind dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) innert 24 Stunden 10'073 neue bestätigte Coronavirus-Ansteckungen gemeldet worden. Das ist der erste fünfstellige Anstieg der Infektionszahlen, wie Keystone-SDA schreibt.

An einem Treffen mit den Medien informierte der Bundesrat am Mittwochnachmittag über die aktuelle Lage im Land – und über neue Massnahmen. So soll unter anderem die Armee erneut bei der Bewältigung der Krise helfen, Selbstständigerwerbende erhalten weiterhin Corona-Erwerbsersatz und A-fonds-perdu-Beiträge für Profi-Sportklubs werden geprüft.

Die Entscheide des Bundesrates:

  • Armee soll wieder helfen

In den vergangenen acht Tagen hätten mehrere Kantone ein Gesuch um Unterstützung gestellt, schreibt die Nachrichtenagentur Keystone-SDA.  Der Bundesrat habe deshalb entschieden, das Gesundheitswesen mit bis zu 2500 «Armeeangehörigen im Assistenzdienst» zu unterstützen. 

Die Soldaten könnten zum Beispiel beim Screening von Covid-19-Verdachtsfällen, bei Testabstrichen oder bei der allgemeinen Behandlung von Patienten zum Einsatz kommen. Sie könnten die Spitäler bei der Erweiterung ihrer Kapazitäten auf ihren Intensivpflegestationen mit Material und Personal unterstützen oder als Fahrer den Transport von infektiösen Patienten durchführen.

Zum Einsatz kommen könnten Berufssoldaten, Durchdiener, im Dienst stehende Formationen sowie Freiwillige. Ihnen werden für den Assistenzdienst – gleich wie im Frühjahr – maximal 38 Tage oder zwei Wiederholungskurse angerechnet. Der Bundesstab bewilligt Gesuche der Kantone jedoch nur unter strengen Bedingungen. Unter anderem müssen die Kantone aufzeigen, dass sie sämtliche andere Mittel ausgeschöpft haben.

  • Profi-Sportklubs sollen unterstützt werden

Betroffen von der Coronakrise sind auch die Schweizer Profi-Sportklubs. Deshalb prüft der Bundesrat, ob sie schon bald Beiträge à fonds perdu erhalten könnten.

Sportveranstaltungen können auch in den nächsten Monaten nur mit wenigen oder gar keinen Zuschauern durchgeführt werden. Ohne die Ticket- und die Gastronomieeinnahmen verlören die professionellen und semiprofessionellen Ligen eine bedeutende Einnahmequelle und damit den grössten Teil ihrer wirtschaftlichen Basis, heisst es beim Bundesrat. Dazu gehörten Fussball-, Eishockey-, Unihockey-, Basketball- Volleyball- und Handballklubs. Der Bundesrat habe deshalb das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) damit beauftragt, bis im Dezember ein Papier zu unterbreiten, das die Eckwerte unter anderem für eine Gewährung von A-fond-perdu-Beiträgen prüfe.

Ausserdem präzisierte der Bundesrat in seiner neuen Covid-19-Verordnung Mannschaftssport «die Richtlinien für die Handhabung» der Darlehen in der Gesamthöhe von 175 Millionen Franken pro Jahr. Diese tritt am 1. Dezember in Kraft und ersetzt die bisherigen Bestimmungen in der Sportförderung. Profitieren von den Darlehen können neben den Profiklubs auch semiprofessionelle Mannschaftssportarten.

  • Eckdaten für Corona-Härtefallregelung 

Weiter will der Bundesrat Unternehmen, die besonders unter der Corona-Krise leiden, finanziell unterstützen. Er will sich an kantonalen Massnahmen, die seit Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes Ende September ausgerichtet werden, zur Hälfte beteiligen – maximal mit 200 Millionen Franken. Er hat demnach den Verordnungsentwurf über Härtefallmassnahmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in die Vernehmlassung geschickt. 

Für Unternehmen, die zusätzlich zu weiteren Massnahmen auf Hilfe angewiesen sind, kommt die Härtefallregelung zum Zug. Ein Unternehmen ist dann ein Härtefall, wenn der Jahresumsatz 60 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt liegt.

  • Selbstständigerwerbende sollen weiterhin Corona-Erwerbsersatz erhalten

Selbstständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung können weiterhin Erwerbsersatz beanspruchen, wenn sie von den Corona-Massnahmen stark betroffen sind. Neu haben laut Bundesrat GmbH- oder AG-Inhaberinnen und -Inhaber Anspruch auf einen Corona-Erwerbsersatz, wenn sie ihre Tätigkeit auf Anordnung der Behörden einstellen mussten. Bei Betriebsschliessungen gilt der Erwerbsersatz für die Dauer der Schliessung. Sind sie im Veranstaltungsbereich tätig, haben sie bei einem behördlichen Veranstaltungsverbot ein Recht auf Corona-Erwerbsersatz.

Die Antragsformulare bei der AHV-Ausgleichskassen stehen laut Bundesrat bereit. Die Betroffenen werden aber gebeten «sich bis zur Auszahlung der Leistungen noch zu gedulden».

(sda/so)

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