St. Gallen erlässt Maskenpflicht bei Veranstaltungen und Tanzverbot
Der Kanton St. Gallen hat die Vorschriften zum Schutz vor dem Coronavirus verschärft und eine Sitzpflicht erlassen in der Gastronomie. Eine Maskenpflicht wurde angeordnet bei Veranstaltungen, Tanzanlässe werden verboten.
Der Kanton St. Gallen hat die Vorschriften zum Schutz vor dem Coronavirus verschärft und eine Sitzpflicht erlassen in der Gastronomie. Eine Maskenpflicht wurde angeordnet bei Veranstaltungen, Tanzanlässe werden verboten.
Die Einschränkungen der Kantonsregierung treten ab (dem morgigen) Samstag in Kraft und dauern bis 31. Dezember. Eine Maskenpflicht wurde für sämtliche Veranstaltungen mit über 30 Personen verfügt sowie für das Gastropersonal, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Bei privaten oder öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 30 Personen besteht dann eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann.
Verschärfung möglich
Das Tanzverbot wurde erlassen in Clubs, Diskotheken, Tanzlokalen, Salsaclubs und Bars. Tanzen in Fitnessstudios, Sportvereinen oder Tanzschulen bleibt dagegen erlaubt.
Mit den Einschränkungen wolle die Regierung sicherstellen, dass für alle Personen, die wegen einer Coronavirus-Infektion medizinische Betreuung in einem Spital benötigten, auch genügend freie Betten bereit stünden, hiess es weiter. Falls die Fallzahlen in den kommenden Wochen weiter ansteigen, will die Regierung zusätzliche Einschränkungen erlassen, unter anderem eine allgemeine Maskenpflicht.
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.