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Sonderjagd-Initianten gehen wieder vor Bundesgericht

Bevor das Bündner Stimmvolk im Mai 2019 über die Sonderjagd-Initiative abstimmen konnte, war für die Initianten der Gang vors Bundesgericht nötig. Dies, weil das Bündner Parlament die Initiative für ungültig erklärt hatte. Nun gehen die Initianten erneut vor Gericht.

Südostschweiz
06.10.20 - 10:51 Uhr
Politik

Es war im Februar 2015, als das Bündner Parlament die Initiative zur Abschaffung der Sonderjagd für ungültig erklärte. Diese Erklärung liessen die Initianten nicht auf sich sitzen und zogen den Fall erst weiter vor das Verwaltungsgericht – auch dieses befand die Initiative 2016 für ungültig – , und schliesslich vor das Bundesgericht. Letzteres gab den Initianten Recht: Ihre Initiative sei gültig, hiess es im November 2017.

Unter Kritik geriet 2015 Regierungsrat Mario Cavigelli. Bevor das Bündner Parlament über die Gültigkeit der Sonderjagd-Initiative abstimmte, habe Cavigelli eine Information vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) unterschlagen. Dieses teilte Cavigelli in einer Email mit, die Initiative sei gemäss seiner Einschätzung rechtens.

Hohe Kosten umsonst

Mit der Urnenabstimmung über die Sonderjagd-Initiative vom Mai 2019 (54,23 Prozent Nein-Stimmen) ist die Sache vom Tisch, gewesen, könnte man meinen. Doch dem ist nicht so. Wie das Regionaljournal Graubünden am Montag berichtete, ziehen die Initianten erneut vor Bundesgericht. Der erste Gang vors Bundesgericht, den die Bündner Regierung mittels Unterschlagung von wichtigen Informationen erzwungen habe, habe Kosten in der Höhe von rund 113'000 Franken verursacht. Diese Summe verlangen die Initianten nun von der Regierung zurück.

Das Verwaltungsgericht lehne diese Forderung ab, berichtet das Regionaljournal weiter. Die Initianten hätten bereits eine Parteientschädigung von 6000 Franken erhalten, begründet es seinen Entscheid. Zudem sei nicht klar, weshalb die Kosten so hoch gewesen sein sollten. Weiter schrieb das Verwaltungsgericht, dass es von Regierungsrat Cavigelli zwar wünschenswert gewesen wäre, die Informationen vom Bafu dem Parlament weiterzuleiten. Widerrechtlich gehandelt habe Cavigelli aber nicht.

Gemäss Regionaljournal ist das Urteil des Verwaltungsgerichts für die Sonderjagd-Initianten nicht stichhaltig. Sie würden deshalb den Fall vors Bundesgericht weiterziehen. (sz)

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Ich unterstütze die Initianten voll und ganz in Ihrem Vorgehen. Es ist mehr als traurig, dass unsere kantonalen Behörden, in welchen x Juristen arbeiten, die Initiative als ungültig haben erklären lassen. Ein Armutszeugnis für unsere Demokratie aber auch für unser Verwaltungsgericht, das den Entscheid des Kantons noch stützte. Das waren doch alles wahltaktische Manöver, man wollte sich so die Unterstützung der der breiten Jägerschaft bei Wahlen sichern. Und nun das, der Kanton will die Kosten der Initianten nicht erstatten! Es passt alles ins Bild. Für anderes hat der Kanton massig Geld. Man denke nur an Millionen-Grab "ehemaliges Sägereiareal Domat/Ems". Bravo lieber Kanton, dass du den Rechtsstaat mit Füssen trittst!

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