×

Regierung pfeift Gemeinde zurück

Die Gemeinde Glarus Nord braucht das Einverständnis der Gemeindeversammlung, wenn sie die Mitglieder ihrer Gestaltungskommission höher bezahlen will.

Südostschweiz
16.09.20 - 04:30 Uhr
Politik
Die Gemeinde Glarus Nord möchte, dass die Mitglieder ihrer Gestaltungskomission mehr Sitzungsgeld erhalten sollen.
Die Gemeinde Glarus Nord möchte, dass die Mitglieder ihrer Gestaltungskomission mehr Sitzungsgeld erhalten sollen.
ARCHIV

Der Regierungsrat des Kantons Glarus korrigiert einen Beschluss des Gemeinderates Glarus Nord vom 15. April, mit dem dieser das Sitzungsgeld der Gestaltungskommission erhöhen wollte. Deren Mitglieder sollten deutlich mehr erhalten als etwa die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission oder im Verwaltungsrat der Technischen Betriebe. Die Aufwände der Gestaltungskommission, welche im Zusammenhang mit der Beurteilung von Überbauungsplänen und Baugesuchen entstehen, sollten rückwirkend per 1. Januar den Gesuchstellern in Rechnung gestellt werden. Nach dem Veto des Regierungsrates gilt wieder die unveränderte Gebührenordnung Bau- und Planungswesen.

Der Regierungsrat anerkennt laut einer Mitteilung der Gemeinde zwar im Grundsatz die Bestrebungen, die Entschädigung der Gestaltungskommission als Fachleute nach branchenüblichen Tarifen anzusetzen. Die Gestaltungskommission darf nach Ansicht des Regierungsrates jedoch nicht von anderen gemeinderätlichen Kommissionen unterschieden werden. Entsprechend sei eine Abweichung in der Höhe der Entschädigung gleich wie für alle Kommissionen in der Besoldungsverordnung festzuhalten.

Eine abweichende Regelung in einer untergeordneten gesetzlichen Grundlage wie der Gebührenordnung Bau- und Planungswesen sei nicht zulässig. Der Entscheid zur Anpassung der Besoldungsverordnung liegt bei der Gemeindeversammlung, welche voraussichtlich im Juni 2021 über die Vorlage befinden wird. Der Gemeinderat hatte sich nach juristischer Überprüfung der Ausgangslage in seinem Entscheid auf den Standpunkt gestellt, dass die Gestaltungskommission keine gemeinderätliche Kommission darstelle, sondern im Sinne einer Fachjury Bestandteil des Planungsprozesses bei Überbauungsplänen bilde.

Die regierungsrätliche Stellungnahme ist die Folge eines Aufsichtsverfahrens, welches durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres eingeleitet wurde. Die Absichten der Gemeinde waren auch von der SVP und FDP scharf kritisiert und als «Buebetrickli» bezeichnet worden. (mitg/uw)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR