×

Corona-Lage: Der Kanton gibt sich ein Ampelsystem

In einem sogenannten Rebound-Konzept regeln die Kantone ihr Vorgehen bei einem Anstieg der Corona-Fälle. Der Kanton Glarus übernimmt das Konzept, passt es aber auf hiesige Verhältnisse an.

09.09.20 - 04:30 Uhr
Politik
Die Hygienemassnahmen haben auch im Alltag der Politiker Einzug gehalten.
Die Hygienemassnahmen haben auch im Alltag der Politiker Einzug gehalten.
KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Aktuell befinde sich der Kanton Glarus punkto neuem Rebound-Konzept in der Phase grün, sagt Rolf Widmer, Vorsteher des Departements Finanzen und Gesundheit und Leiter einer neu gebildeten fachlichen Task Force Corona des Kantons. Diese Phase ist wie auch die anderen Farben der Ampel näher definiert. «Die Fallzahlen sind mit zwei bis vier Fällen pro Woche tief», so Widmer dazu. Wobei die Fallzahlen nicht das allein entscheidende Kriterium seien.

Eine Grundlage für Kantone

Aufgrund des Wechsels von der «ausserordentlichen» in die «besondere» Lage müssen bei einem Wiederanstieg der Corona-Infektionszahlen die Kantone über Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie entscheiden. Sie haben laut Epidemiengesetz die Massnahmen gegenüber der Bevölkerung und bestimmten Personengruppen zu koordinieren. Wie die Regierung dazu mitteilt, begrüsst sie das koordinierte Vorgehen der Kantone wie auch eine angepasste Glarner Strategie.

Der Entwurf eines Rebound-Konzepts durch die Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte bildet laut Widmer die Grundlage. Eckpunkt des Konzepts ist zum Beispiel, sich nicht nur auf die Tendenz der neuen Fallmeldungen, sondern auf Wochenwerte abzustützen. Also konkret auf die Zahlen der vorangehenden sieben Tage, gerechnet pro 100 000 Personen.

Massnahmen sollen «etappenweise, situationsgerecht und unter Abwägung der zu erwartenden Konsequenzen» angepasst werden. Was milder und verhältnismässiger als die Vorschläge sei, die auf regionale Lockdowns abzielten. Zu unterscheiden sind laut Konzept grundsätzlich zwei Konstellationen: Covid-19-Fälle, die unabhängig voneinander auftauchen, oder solche, die klar lokalisierbar sind, etwa wenn ein Ausbruch in einer Schule oder in einem Alterszentrum erfolgt.

Angepasstes Konzept für Glarus

Das angepasste Konzept des Kantons Glarus basiert auf einem Alarmsystem in vier Phasen (grün, gelb, orange, rot), welches jeweils ein Bündel von Massnahmen bedeutet. Das Erreichen einer bestimmten Stufe hängt dabei von den Fallzahlen, der Anzahl Hospitalisationen aufgrund von Covid-19 und der Auslastung der Intensivpflege und dem Verhältnis positiver Fälle zur Anzahl Fälle aller Getesteten ab, heisst es dazu in einer Mitteilung des Kantons.

Neben der absoluten Anzahl Fälle sei zu berücksichtigen, ob es Ansteckungen innerhalb einer Familie sind, ob es diverse Ansteckungsorte oder einen Hotspot gibt und wie sich die Fälle altersmässig verteilen. In den Phasen gelb, orange und rot können punktuelle Massnahmen verfügt werden, wie die Regierung ihr Konzept näher erklärt. So könnten etwa Schutzkonzepte in Hotspots verschärft, eine Quarantäne für ein ganzes Arbeitsteam oder für eine Schulklasse verfügt werden. Erläutert wird weiter, dass nicht täglich Veränderungen am Massnahmenset vorgenommen, sondern aufgrund der jeweiligen Situation sinnvoll ergriffen werden sollen.

Auf die Frage, wer denn am Ende des Tages entscheidet, welche Massnahmen zu treffen sind, antwortet Gesundheitsdirektor Rolf Widmer, dass das Departement Finanzen und Gesundheit für gesundheitspolizeiliche Massnahmen zuständig sei. Bei grösseren Massnahmen allerdings, etwa bei der Anordnung einer Maskenpflicht, würde er den Konsens im Regierungsrat suchen. Kleinere Massnahmen wie Besuchs- oder Ausflugsverbote könne sein Departement indes besser zeitnah anordnen, wozu die nötigen Kriterien und Mechanismen nun definiert seien.

Das Ampelsystem von grün bis rot

Folgende Massnahmen sind im Kanton Glarus je nach Phase vorgesehen:

Grün: Sensibilisierung der Bevölkerung mittels lokaler Medien: Erinnerung an geltende Verhaltens- und Hygienerichtlinien; Bewerbung der Swiss Covid App; kantonales Contact Tracing.

Gelb: Abstandsregeln bei Risikogruppen sicherstellen, zum Beispiel Verbot von Kinderhütedienst; Schutzmaskentragpflicht in öffentlichen Räumen wie Läden, Bibliothek; Besuchsregulierung und Ausflugsverbot in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung; Schliessung von Spital- und Heimrestaurants für Besucher; Verschärfung der Anforderungen an betriebliche Schutzkonzepte und Kontrolle ihrer Umsetzung und Einhaltung, Homeoffice für Risikopersonen.

Für Veranstaltungen ab 101 bis 1000 Personen gilt eine Schutzmaskentragpflicht. Für mehr als 1000 Personen gilt ein Verbot mit Ausnahme von politischen Anlässen, die ein Schutzkonzept mit Maskentragpflicht, geeignete Abstandsvorschriften und Hygienemassnahmen bedingen.

Orange: Breites Testen: Wiedereinführung Covid-19- Praxis und Drive-in; Verbot von ausgewählten stationären Eingriffen im Spital; Schliessen von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen oder touristischen Angeboten und Vereinstätigkeiten. Weiter: Versammlungen bis 50 Personen mit Schutzkonzept gemäss Covid-19-Verordnung besondere Lage, 51 bis 300 Personen: Schutzmaskenpflicht. Mehr als 300 Personen: Verbot.

Rot: Besuchsverbot in Alters- und Pflegezentren und verschärfte Präventionsmassnahmen; Schliessung der Schulen und der nicht notwendigen öffentlich zugänglichen Läden, Restaurants und Märkte; Verbot personenbezogener Dienstleistungen; Homeoffice für alle und anderes mehr.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR