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Zuger Gericht gibt Spiess-Hegglin in Bücherstreit recht

Die Zürcher Journalistin Michèle Binswanger darf über die kolportierten Handlungen von Jolanda Spiess-Hegglin an der Zuger Landammannfeier von 2014 kein Buch veröffentlichen. Das Kantonsgericht Zug hat eine superprovisorische Verfügung vom Mai 2020 bestätigt.

Agentur
sda
04.09.20 - 11:46 Uhr
Politik
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin hat vor dem Zuger Kantonsgericht obsiegt. (Archivaufnahme)
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin hat vor dem Zuger Kantonsgericht obsiegt. (Archivaufnahme)
KEYSTONE/URS FLUEELER

Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Spiess-Hegglin hatte ihren Antrag auf ein Verbot damit begründet, sie wolle verhindern, dass die Autorin und «Tages-Anzeiger»-Journalistin Binswanger in persönlichkeitsverletzender Weise über sie schreibe. Binswanger habe bereits früher verletzend über sie geschrieben.

Binswanger arbeitet nach eigenen Angaben an einem Buchprojekt über die Landammannfeier. Was damals genau passiert ist, ist ungeklärt. Strafrechtlich sind die Vorkommnisse, bei denen es um ein mögliches Sexualdelikt ging, abgeschlossen. Der Fall wuchs zur Medienaffäre aus, in deren Zentrum Spiess-Hegglin stand.

Das Kantonsgericht hat am Donnerstag das im Mai zu Lasten von Binswanger ausgesprochene vorsorgliche Verbot bestätigt. Spiess-Hegglin habe die Voraussetzungen für die von ihr beantragten Massnahmen glaubhaft gemacht, heisst es in dem am Freitag publik gewordenen Urteil.

Demnach darf Binswanger keine Publikationen machen, bei denen es um die kolportierten Handlungen von Spiess-Hegglin an der Landammannfeier geht. Als Sanktion wird der Journalistin eine Busse angedroht. Binswanger muss ferner die Gerichtskosten von 10'000 Franken übernehmen und Spiess-Hegglin eine Parteienentschädigung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann an das Obergericht des Kantons Zug weitergezogen werden.

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Man stelle sich vor, eine Frau und Politikerin, die NACHWEISLICH unter einer Krankheit leidet die Geschlechtsverkehr schmerzhaft macht, wird unter KO Tropfen gesetzt und vergewaltigt. Sie weiss nichts davon, da unter Drogen gesetzt. Am Tag darauf geht sie wegen Unterleibs-Schmerzen ins Spital, wo ihr gesagt wird, dass sie vermutlich vergewaltigt wurde. Der Spital meldet das den Behörden, und zwar OHNE IHR ZUTUN! Und nun beginnt omischerweise gegen die Frau, die Opfer ist, eine Schlammschlacht. Ihr wird unterstellt dass sie ihren Mann wissentlich betrogen habe. Hexenjagd so schlimm wie bei ISIS einfach ohne Steinigung.
Sie rappelt sich im Lauf der Jahre auf und da sie ständig ungerechtfertigt im Internet und von den Zeitungen weiter als Hure beschimpft wird, statt das diese sie unterstützen,gründet sie eine Firma die Leute die im Internet gemobbt werden, unterstützt. Stark ist das!!! Und nun, nach Jahren, kommt eine Journalistin die für den Tagi schreibt und bekannt ist für ihre rechtsradikale, frauenfeindliche und sich bei konservativen Männern anbiedernde Art und beginnt ein Buch gegen Hegglin zu schreiben, in welchem sie die arme Frau nochmals aufs bösartigste entblösst. Zum Glück wir das Buch, sehr gerechtfertig, verboten! Fragen tue ich mich nur: Wo bleiben die Frauenrechtsverbände mit ihrer Unterstützung? Wo die sogenannt emanzipierten Frauen. Warum wird Frau Hegglin so wenig unterstützt. Und es zeigt mir eines: so weit von ISIS sind wir auch in der Schweiz noch nicht entfernt, Frauenhass ist gang und gäbe. Vor allem wenn Frau sich wehrt, oder, wie bei Hegglin, eine Institution sich für die Frau wehrt.

Nachdem bereits zu dieser Sache mehr als 1000 Artikel veröffentlicht und heftigst diskutiert wurden, Hegglin sich - im Gegensatz zu Hürlimann den man schon vergessen hat - selber dauernd mit dem Thema wieder in die Medien spült, und sie sogar ihre Firma Netzcourage mit dieser Sache bewirbt, scheint es mir geradezu absurd, einer einzelnen Journalisten zu verbieten, all dieses Material in einem Buch zusammenzufassen. Notabenen präventiv, auf reine Vermutung hin!
Man fragt sich auch, ob das Zuger Gericht nicht befangen ist, und das Verfahren nicht von neutralerer Stelle behandelt werden müsste.
Im Endeffekt geht es um die Grundsatzfrage, inwiefern eine öffentliche Person, die Hegglin in der öffentlichen Wahnehmung nun mal ist, Autoren daran hindern darf, Medien-Geschichte historisch aufzuarbeiten.
Ich finde, dieses Thema der präventiven Journalistenzensur - etwas höchst Grunsätzliches von höchstem öffentlichen Interesse muss deshalb öffentlich breit debattiert und im Bundesgericht final entschieden werden.

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