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Zuger Obergericht bestätigt erstinstanzliches Urteil gegen «Blick»

Mit der Berichterstattung über eine mutmassliche Schändung von Jolanda Spiess-Hegglin hat der «Blick» «in schwerwiegender Weise» in die Intimsphäre der Ex-Politikerin eingegriffen und damit ihre Persönlichkeit verletzt. Zu diesem Schluss kommt das Zuger Obergericht.

Agentur
sda
24.08.20 - 09:29 Uhr
Politik
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin hat  keinen klagbarer Anspruch auf Publikation einer Entschuldigung der Ringier AG, entschied das Zuger Obergericht. (Archivaufnahme)
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin hat keinen klagbarer Anspruch auf Publikation einer Entschuldigung der Ringier AG, entschied das Zuger Obergericht. (Archivaufnahme)
KEYSTONE/URS FLUEELER

Damit bestätigte das Obergericht in seinem am Montag veröffentlichten Urteil einen erstinstanzlichen Schuldspruch. Weiter kommt das Obergericht - wie schon das Kantonsgericht - zum Schluss, dass Jolanda Spiess-Hegglin kein klagbarer Anspruch auf Publikation einer Entschuldigung des Verlagshauses Ringier zustehe.

«Trotzdem wollen wir uns bei Jolanda Speiss-Hegglin entschuldigen», schreibt Ringier-CEO Marc Walder gleich nach der Publikation des Urteils auf «Blick.ch» am Montag.

Das Gericht hiess zudem die Berufung von Ringier bezüglich der Genugtuung teilweise gut und reduziert deren Höhe auf 10«000 Franken. Es erachtet die von der Vorinstanz zugesprochene Summe von 20»000 unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung als «unverhältnismässig».

Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Den Parteien steht noch die Beschwerde an das Bundesgericht offen.

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