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Urteil gegen Christchurch-Attentäter steht bevor - Anhörung begonnen

Knapp eineinhalb Jahre nach dem blutigen Anschlag auf zwei Moscheen in Neuseeland mit Dutzenden Toten hat am Montag im Gericht von Christchurch die Anhörung von Opfern und Angehörigen begonnen.

Agentur
sda
24.08.20 - 08:39 Uhr
Politik
Die Familie von Ata Elayyan, die bei den Moscheeangriffen im März 2019 getötet wurde, vor dem Obersten Gerichtshof. Foto: John Kirk-Anderson/Fairfax/dpa
Die Familie von Ata Elayyan, die bei den Moscheeangriffen im März 2019 getötet wurde, vor dem Obersten Gerichtshof. Foto: John Kirk-Anderson/Fairfax/dpa
Keystone/Fairfax/John Kirk-Anderson

Mindestens vier Tage lang sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich zu äussern. Gerichtsangaben zufolge werden Erklärungen von 66 Personen verlesen. Bei Bedarf kann die Anhörung verlängert werden. Anschliessend wird das Urteil gegen den Attentäter verkündet.

Richter Cameron Mander sagte zu Beginn der Anhörung, er habe insgesamt rund 200 Erklärungen von Betroffenen erhalten sowie Eingaben muslimischer und anderer gesellschaftlicher Organisationen. «Ich habe sie alle gelesen.»

Der 29-Jährige Rechtsextremist aus Australien hatte am 15. März 2019 muslimische Gläubige attackiert und 51 Menschen getötet. 50 weitere wurden verletzt. Die Tat übertrug er per Helmkamera im Internet. Zuvor hatte er ein Manifest mit rassistischen und rechtsextremen Parolen per E-Mail verschickt und ins Netz gestellt. Es war das verheerendste Gewaltverbrechen in der jüngeren Geschichte des Pazifikstaates.

Dem Angeklagten Brenton Tarrant werden 51 Morde, 40 versuchte Morde sowie Terrorismus zur Last gelegt. Im März hatte er sich per Videoschalte schuldig bekannt, nachdem er zuvor ein Jahr lang auf nicht schuldig plädiert hatte. Durch das Schuldeingeständnis entfiel ein Prozess.

Am Wochenende war der Attentäter unter massivem Sicherheitsaufgebot mit einer Militärmaschine aus Auckland auf der Nordinsel, wo er bislang im Gefängnis sass, nach Christchurch auf der Südinsel geflogen worden. Bei der Urteilsverkündung will er auf Anwälte verzichten, wie im Juli bekannt wurde. Er wolle von seinem Recht Gebrauch machen, sich selbst zu vertreten. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe, eventuell ohne Möglichkeit zu einer vorzeitigen Entlassung. Ein solches Strafmass ist in Neuseeland bisher noch nie verhängt worden.

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