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Monika Rüegg Bless in die Innerrhoder Regierung gewählt

An einer ausserordentlichen Urnenabstimmung statt an einer Landsgemeinde ist am Sonntag in Appenzell Innerrhoden die 49 Jahre alte Monika Rüegg Bless neu in die Standeskommission (Regierung) gewählt worden.

Agentur
sda
23.08.20 - 17:15 Uhr
Politik
Monika Rüegg Bless ist am Sonntag neu in die Innerrhoder Standeskommission gewählt worden. Sie tritt ihr Amt am Montag an.
Monika Rüegg Bless ist am Sonntag neu in die Innerrhoder Standeskommission gewählt worden. Sie tritt ihr Amt am Montag an.
KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Monika Rüegg Bless erhielt 2759 Stimmen. Sie war die einzige Kandidierende. Die Stimmbeteiligung lag bei 28,3 Prozent.

Das CVP-Mitglied arbeitete bisher in verschiedenen Kaderpositionen im St. Galler Kantonsspital. 2012 wurde sie in den Grossen Rat gewählt, 2019 war sie Präsidentin des Kantonsparlaments.

In der Standeskommission ersetzt sie Gesundheitschefin Antonia Fässler (CVP), die nicht mehr angetreten ist. Der ausserordentliche Urnengang wurde notwendig, weil die Landsgemeinde im April wegen der Corona-Beschränkungen zuerst verschoben und dann abgesagt werden musste.

Am Sonntag entschieden die Stimmberechtigten auch noch über zwei Sachvorlagen. Sie stimmten mit 2130 Ja- gegen 1209 Nein-Stimmen einer Revision des Steuergesetzes zu, mit der Innerrhoden auf die Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) beim Bund reagiert. Geplant ist unter anderem eine Senkung des Gewinnsteuersatzes.

Mit 2819 Ja- gegen 508 Nein-Stimmen wurde ein Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele gutgeheissen. Damit werden verschiedene kantonale Erlasse angepasst.

Kritik an Urnengang

Der Entscheid für eine Urnenabstimmung statt der Landsgemeinde hatte in Innerrhoden auch Kritik ausgelöst. Die «Gruppe für Innerrhoden» erklärte kurz vor der Abstimmung mit einem offenen Brief, die Sachgeschäfte seien nicht dringlich. Der Urnengang sei «ohne Not» angesetzt worden.

Die Standeskommission reagierte mit einer Medienmitteilung und wies auf Lücken hin, die bei einer Verschiebung entstanden wären. So gebe es vom Bund eine Frist für die Umsetzung des Geldspielgesetzes ins kantonale Recht. Diese laufe im Januar 2021 ab.

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