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Laubers fünf Monate Ferien sorgen für rote Köpfe

Die Tatsache, dass Bundesanwalt Michael Lauber im Rahmen seines Austritts noch fünf Monate Ferien bezieht, sorgt bei den politischen Parteien durchwegs für Kopfschütteln. Die Politiker wollen Lauber bei den Modalitäten seines Abgangs genau auf die Finger schauen.

Agentur
sda
30.07.20 - 05:20 Uhr
Politik
Der Ferienanspruch von fünf Monaten von Bundesanwalt Michael Lauber bis zu seinem Abgang stösst bei den politischen Parteien durchwegs auf Unverständnis. (Archivbild)
Der Ferienanspruch von fünf Monaten von Bundesanwalt Michael Lauber bis zu seinem Abgang stösst bei den politischen Parteien durchwegs auf Unverständnis. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

«Wir werden uns genau ansehen müssen, wie ein derart hohes Ferienguthaben zustande kommt», zitieren die Tamedia-Zeitungen (Donnerstagausgabe) ein bürgerliches Mitglied der Gerichtskommission. Das sei kein Leistungsausweis für einen Chef, wenn er seine Ferien nicht im Griff habe.

Ins gleiche Horn bläst auch FDP-Nationalrätin Christa Markwalder. Auf keinen Fall dürfe man Lauber den Abgang vergolden. Sie fordert, dass die Gerichtskommission Laubers Ferienanspruch genau prüft.

Ähnlich äussert sich die grüne Nationalrätin Sibel Arslan, die der Gerichtskommission angehört. Beim Abgang ein Ferienguthaben von fünf Monaten geltend zu machen, sei doch ziemlich frech gegenüber dem Steuerzahler, der Laubers Lohn bezahle.

Scharfe Kritik übt auch der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga. Ein Ferienüberschuss in diesem Ausmass sei schlicht unvorstellbar und unvereinbar mit dem Wortlaut der Verordnung. Ein Bundesanwalt verdient in der Regel rund 300'000 Franken im Jahr.

Laut Parlamentsverordnung hat der Bundesanwalt Anspruch auf sechs Wochen Ferien. Kann er diese nicht beziehen, muss er sie im Folgejahr abbauen. Die von Lauber eingeforderten fünf Monate Ferien entsprechen einem kumulierten Guthaben aus über drei Jahren.

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Und wer die Hälfte seiner Arbeitszeit mit dem Führen von Prozessen in eigener Sache verbraucht hat, sollte dem Arbeitgeber den zuviel erhaltenen Lohn zurückzahlen. Zustände wie im alten Rom, nicht nur in Bundesbern!

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